Beschluss:
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Eigenbetriebsgesetzes legt die Betriebskommission den Entwurf des Nachtragswirtschaftsplanes 2012 dem Kreisausschuss zur Feststellung und Weiterleitung an den Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat den
Nachtragswirtschaftsplan des
Da-Di-Werkes für das Wirtschaftsjahr 2012 in seiner Sitzung am 17.12.2012 wie
folgt beschlossen:
1. Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden im
Betriebszweig Gebäudemanagement
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gegenüber bisher € |
auf nunmehr € festgesetzt |
a) im Erfolgsplan b) im Vermögensplan |
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— 1.070.100 1.070.100 |
Keine Änderung 52.213.000 52.213.000 |
— 51.142.900 51.142.900 |
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 44.392.700,-- € nicht geändert.
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 46.070.000,-- € nicht geändert.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.
5. Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Darmstadt,
den 17.12.2012
Christel Fleischmann
Kreisbeigeordneter