Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

1.      Hat das St. Rochus Krankenhaus Dieburg die rechtliche Möglichkeit den Kooperationsvertrag vorzeitig aufzulösen?

 

Mit dem St. Rochus Krankenhaus bestehen seit dem 01.07.2010 ein Grundlagenvertrag zur kardiologischen Kooperation und ein Gestellungsvertrag, in welchem sich die Kreisklinik Groß-Umstadt zur Sicherstellung der kardiologischen Versorgung im St. Rochus Krankenhaus durch Ärzte der Kreisklinik Groß-Umstadt verpflichtet.

Die Verträge haben eine feste Laufzeit von 10 Jahren, das heißt, dass sie in diesem Zeitraum ordentlich nicht kündbar sind. Allenfalls denkbar ist eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Der Vertrag sah außerdem vor, dass vor einer fristlosen Kündigung ein etwaiger Verstoß zwei Mal abzumahnen ist.

 

 

2.      Wenn ja, bestehen wechelseitige Schadensersatzansprüche?

 

Das St. Rochus Krankenhaus könnte theoretisch etwaige Schäden, die aus Vertragsverstößen entstanden sind, geltend machen. Solche Schäden sind nicht ersichtlich. Aufgrund der fristlosen Kündigung kann das St. Rochus für die Zukunft keine Ansprüche erheben.

Die Kreisklinik Groß-Umstadt kann, sofern die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung festgestellt wird, Schadensersatzansprüche  aus der unterlassenen Vertragserfüllung geltend machen. Da die Kreisklinik Groß-Umstadt weiterhin leistungsbereit ist und dem St. Rochus Krankenhaus die Leistung immer wieder anbietet, ist das St. Rochus Krankenhaus im Annahmeverzug, so dass sie einen sogenannten Verzugslohn zahlen müssten. Diese betragen für die Restlaufzeit rund 2,5 Mio. Euro zzgl. einer Gewinnbeteiligung, wobei die Kreisklinik Groß-Umstadt sich ersparte Personalaufwendung entgegen halten lassen muss.

 

 

3.      Wenn ja, wie hoch sind die zu erwartenden finanziellen Einbußen für die Kreiskliniken, die aus einer vorzeitigen Kündigung resultieren?

 

Zum einen erhalten die Kreiskliniken keine Zahlungen aus dem Gestellungsvertrag, der derzeit für rund 2,3 VK Ärzte eine Zahlung von rund € 350.000,00 inklusive Pauschalen für den Verwaltungsaufwand vorsieht. Hinzu käme noch eine Beteiligung am Gewinn der Kardiologie, der nicht abschätzbar ist. Auf der anderen Seite können die Einbußen durch entsprechenden Stellenabbau, der durch Fluktuation erreicht wird, kurzfristig reduziert werden. Der derzeitige Arzt, der in Dieburg eingesetzt war, arbeite freiberuflich und beendete seine Tätigkeit zum 30.11.2012.

Inwieweit durch den nun entstehenden Wettbewerb finanzielle Einbußen zu erwarten sind, ist nicht vorhersehbar. Es ist jedoch nicht mit einem Rückgang der Patientenzahlen in Groß-Umstadt zu rechnen.

 

4.      Wurden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Jahre 2010, die entsprechenden Gremien, inklusive der Betriebskommission umfassend informiert, gehört und die notwendige Zustimmung eingeholt?

 

Die entsprechenden Gremien wurde informiert, gehört und die notwendige Zustimmung eingeholt. Die Betriebskommission  wie auch der Kreisausschuss wurden zur vorbereitenden Beschlussfassung  mit abschließender Beschlussfassung  eingebunden (Vorlage: 3602-2010/DaDi; KA/VIII-108/2010).