Nachtrag: 09.11.2012

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen werden im Haushaltjahr 2012 weitere 320.000 € benötigt.

 

Die erforderlichen Mittel werden gem. § 114g HGO auf dem Produkt 1.05.04.01.00 unter der Kontengruppe 67 überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen auf dem Produkt 1.05.02.03 unter dem Sachkonto 7240000.