Sitzung: 13.11.2012 Verbandsversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
Stellungnahme der
Geschäftsführung zu den Feststellungen im Prüfungsbericht:
Ø
Gegenüberstellung
Kassensoll- bzw. Istbestand
Der Nichtübereinstimmung liegt ein Versehen zugrunde.
Ø
Mahnwesen
Müllgebühren
Es wird im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 darauf geachtet, dass der Wirtschaftsprüfer diesbezüglich die richtigen Informationen erhält und demzufolge eine ordnungsgemäße Wiedergabe im Abschlussbericht erfolgt.
Ø
Wertstellungen
Umbuchungen
Hierauf wird künftig geachtet. Entsprechende Vorkehrungen sind bereits eingeleitet worden. Der Zinsverlust betrug einmalig 189,67 €.
Ø
Bilanzierung
Bankkonten
Die aufgeworfene Frage wird mit dem Wirtschaftsprüfungsinstitut im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses besprochen und gegebenenfalls umgesetzt.
Ø
Stammdatenpflege
Die Empfehlungen sind seit 2009 bekannt und werden seit dieser Zeit in entsprechender Weise umgesetzt.
Ø
Müllsackausgabe
Die empfohlene Vorgehensweise sollte vorab mit den Mitgliedskommunen besprochen bzw. einvernehmlich entschieden werden. Seitens des ZAW wird angestrebt, ab 2013 so zu verfahren.
Ø
Anzeige
und Auskunftspflicht / Gefäßzuteilung auf gewerblich genutzten Grundstücken
Die Feststellung, dass dieser „Missstand“ nur unter Mithilfe der Stadt- und Gemeindeverwaltungen, verbunden mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand, beseitigt werden kann, deckt sich mit unserer Auffassung. Eine Satzungsanpassung sollte geprüft werden.
Ø
Bestellung
eines Kassenverwalters
Der Empfehlung eine Änderung der Verbandssatzung dahingehend vorzunehmen, sollte gefolgt werden.