Beschluss: Kenntnis genommen

 

Stellungnahme der Geschäftsführung zu den Feststellungen im Prüfungsbericht:

 

 

Ø      Gegenüberstellung Kassensoll- bzw. Istbestand

 

Der Nichtübereinstimmung liegt ein Versehen zugrunde.

 

 

Ø      Mahnwesen Müllgebühren

 

Es wird im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 darauf geachtet, dass der Wirtschaftsprüfer diesbezüglich die richtigen Informationen erhält und demzufolge eine ordnungsgemäße Wiedergabe im Abschlussbericht erfolgt.

 

 

Ø      Wertstellungen Umbuchungen

 

Hierauf wird künftig geachtet. Entsprechende Vorkehrungen sind bereits eingeleitet worden. Der Zinsverlust betrug einmalig 189,67 €.

 

 

Ø      Bilanzierung Bankkonten

 

Die aufgeworfene Frage wird mit dem Wirtschaftsprüfungsinstitut im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses besprochen und gegebenenfalls umgesetzt.

 

 

Ø      Stammdatenpflege

 

Die Empfehlungen sind seit 2009 bekannt und werden seit dieser Zeit in entsprechender Weise umgesetzt.

 

 

Ø      Müllsackausgabe

 

Die empfohlene Vorgehensweise sollte vorab mit den Mitgliedskommunen besprochen bzw. einvernehmlich entschieden werden. Seitens des ZAW wird angestrebt, ab 2013 so zu verfahren.

 

 

Ø      Anzeige und Auskunftspflicht / Gefäßzuteilung auf gewerblich genutzten Grundstücken

 

Die Feststellung, dass dieser „Missstand“ nur unter Mithilfe der Stadt- und Gemeindeverwaltungen, verbunden mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand, beseitigt werden kann, deckt sich mit unserer Auffassung. Eine Satzungsanpassung sollte geprüft werden.

 

 

Ø      Bestellung eines Kassenverwalters

 

Der Empfehlung eine Änderung der Verbandssatzung dahingehend vorzunehmen, sollte gefolgt werden.