Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

1.      Sind der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg Probleme bei der Beantragung der Bildungs- und Teilhabepaketes bekannt? Insbesondere bei dem Zuschuss zur Mittagsverpflegung an den Schulen?

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist in der Beantragung aller seiner Leistungen mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden.

Der Gesetzgeber fordert für jede Leistung und jedes Kind eine Antragstellung.

Mehrfach haben wir uns bereits mit entsprechenden Schreiben an das HSM und das BMAS gewendet, mit der Bitte das Verfahren zu entbürokratisieren und Pauschalen zuzulassen. Das wurde bisher vom BMAS und vom Land Hessen als unsere Rechtsaufsicht nicht zugelassen.

Trotz aller Informationen und Unterstützungsangebote, die die Kreisagentur für Beschäftigung zur Verfügung stellt, gibt es Eltern, denen diese bürokratische Hürde zu hoch ist und die keine Anträge stellen.

Manche Familien sind auch nicht bereit, den Eigenanteil von 1 € pro Essen zu leisten.

 

Nicht alle Anspruchsberechtigten können an ihrer Schule ein Mittagessenangebot wahrnehmen. Es gibt nicht an jeder Schule Mittagsverpflegung und teilweise ist die Verpflegung nur in Kombination mit einem Betreuungsplatz buchbar.

 

Die Kreisagentur für Beschäftigung hat seit diesem Schuljahr die Verfahrensweise der Gewährung des Zuschusses zum Mittagessen vereinfacht.

Rechnet ein Leistungsanbieter mit Pauschalen, werden ab dem nächsten Gewährungszeitraum keine Gutscheine mehr ausgestellt. Es erfolgt stattdessen eine Kostenzusage. Die Schließzeiten der Anbieter wurden ermittelt und die durchschnittlichen Essenstage pro Monat berechnet. Die neue Vorgehensweise bedeutet für alle Beteiligten eine Vereinfachung.

 

2.      Wie viele Antragsberechtigte im Landkreis Darmstadt-Dieburg haben Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt?

 

Im Rechtsgebiet SGB II und BKGG wurden in der Zeit vom 01.01.2012 – 31.07.2012 insgesamt 1734 Anträge gestellt, allerdings ohne Schulbedarf. Beim Schulbedarf ist im SGB II eine Auszahlung ohne Antragstellung an alle Schülerinnen und Schüler möglich.

Im Rechtsgebiet SGB XII wurden 95 Anträge gestellt und im Rechtsgebiet Asylbewerberleistungsgesetz 130 Anträge, diese beinhalten auch die Anträge für Schulbedarf.

 

3.      Sind die Anmeldungen beim Mittagessen an den Schulen seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepaktes rückläufig? Wenn ja, wie stark?

 

Mit in Kraft treten des Bildungs- und Teilhabepaketes wurde die Förderung des Mittagessens durch die Karl-Kübel-Stiftung gemeinsam mit dem Land Hessen eingestellt. Dadurch wurden bisher freiwillige Leistungen zu gesetzlichen Leistungen, die individuell beantragt und bewilligt werden müssen.

Es gibt Schulen, die uns berichtet haben, dass weniger Schülerinnen und Schüler am Mittagessen teilnehmen. Von allen Schulen ist uns dies nicht bekannt. Hier müsste bei den Schulen direkt nachgefragt werden. Uns sind keine Zahlen bekannt.

 

 

4.      Gibt es Probleme bzw. Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen für das Bildungs- und Teilhabepaket in der Kreisverwaltung? Wenn ja, was tut die Kreisverwaltung dagegen?

 

Zur Zeit sind keine Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge bekannt.

 

5.      Wie lange dauert es durchschnittlich bis ein Antrag zum Bildungs- und Teilhabepaket bearbeitet wird? Wie viele Anträge werden abgelehnt?

 

Durchschnittlich dauert die Bearbeitung eines Antrages mit allen entscheidungsrelevanten Unterlagen zwei Wochen. Abgelehnte Anträge werden statistisch nicht erfasst.

 

6.      Durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes entfiel die zusätzliche Förderung bei der Mittagsverpflegung an Schulen durch die Karl-Kübel-Stiftung von Seiten des Landes Hessen. Gibt es Erkenntnisse des Landkreises, wer die Zuschüsse für die Mittagsverpflegung der Kinder zahlt, die nicht unter das Bildungs- und Teilhabepaket fallen und vorher von der Karl-Kübel-Stiftung gefördert wurden?

 

Es ist uns nicht bekannt, ob Zuschüsse für die Mittagsverpflegung der Kinder gezahlt werden, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben und vorher von der Karl-Kübel-Stiftung gefördert wurden.

 

7.      Gibt es Überlegungen für die Einführung von (ehrenamtlichen) Soziallotsen, die den Antragsberechtigen bei den Beantragung von Leistungen helfen?

 

Es gibt keine Überlegungen für die Einführung von Soziallotsen.