Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von FW-PP:

 

1.      Wie viele Asylsuchende gibt es aktuell im Landkreis Darmstadt-Dieburg?

 

Die Zahl der Asylsuchenden im Landkreis DA-DI ist uns nicht bekannt. Asylanträge werden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet. Im Landkreis leben derzeit (Stand 31.07.12) 580 Personen, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind. Hierunter fallen auch Asylsuchende.

 

2.      Wie viele laufende Asylanträge gibt es zur Zeit, und wie viele davon sind in Bearbeitung?

 

Siehe Antwort 1

 

3.      Gibt es Zahlen zum Altersspiegel, der Herkunft und Religion der Menschen? Wenn ja, wie sind diese Zahlen?

 

Derzeit gibt es keine Übersicht über den Altersspiegel, die Herkunft und die Religion der Menschen. Im Bereich der Neuzuweisungen kommen die meisten Flüchtlinge derzeit aus Afghanistan, Pakistan, Irak, Iran, Somalia und Eritrea.

 

4.      Wie viele "elternlose" Kinder und Jugendliche sind darunter?

 

„Elternlose“ Kinder und Jugendliche werden, soweit sie jünger als 16 Jahre sind, als „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (UMF) in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Das Jugendamt betreut aktuell 44 unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen.

In den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis leben derzeit keine „elternlose“ Jugendliche zwischen 16-18 Jahren.

 

5.      Wo sind die Asylsuchenden aktuell untergebracht?

 

305  Flüchtlinge sind in 8 Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis untergebracht. Die verbleibenden 275 Flüchtlinge leben in privat angemieteten Wohnungen im Landkreis.

 

6.      Was kostet die Unterbringung an den jeweiligen Standorten insgesamt und pro Person?

 

Die vertraglich vereinbarten Tagessätze belaufen sich auf Beträge zwischen 5,57 € und 7,00 € pro untergebrachter Person und Tag. Bei den zwei Gemeinschaftsunterkünften, die der Landkreis selbst betreibt, ist eine erste Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten noch nicht möglich..

 

7.      Mit welchem Anteil werden die Kosten vom Kreis, dem Bund und dem Land Hessen gezahlt?

 

Das Land Hessen erstattet für die Dauer des Asylverfahrens und bis zu 24 Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens für jede dem Landkreis zugewiesene Person eine Pauschale in Höhe von 448,25 €. Im Wirtschaftsjahr 2011 haben wir  Erträge aus der Erstattung der Pauschale des Landes Hessen in Höhe von  1.339.635 € vereinnahmt. Die  Aufwendungen für die von uns untergebrachten Flüchtlinge betrugen im Jahr 2011 incl. der Kosten für die Miete der Gemeinschaftsunterkünfte 2.424.541,00. Mit der Pauschale des Landes Hessen werden alle Aufwendungen ( wirtschaftliche Hilfen, Krankenhilfe, Mietkosten für Gemeinschaftsunterkünfte, Personalkosten etc. ) , die dem Landkreis im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen entstehen, abgegolten. Der Bund beteiligt sich nicht an den Kosten, die dem Landkreis für die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen entstehen.

 

8.      Ist geplant, die Unterbringung dezentraler als bisher zu organisieren?

 

Es wird angestrebt, dass der Anteil der Personen, die in privaten Wohnungen leben, weiterhin ansteigt.

 

9.      Mit welchen Kosten ist die Unterbringung verbunden?

 

Mit den Kosten für den vertraglich vereinbarten Tagessatz oder der vertraglich vereinbarten Miete. Die Mietobergrenzen werden beachtet.

 

10.  Wie wird die Versorgung mit Lebensmitteln sichergestellt? (Beispiele: Wertmarken, Bargeld o.ä.)

 

Die dem Landkreis DA-DI zugewiesenen Flüchtlinge erhalten die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Geldleistungen (Barzahlung oder Überweisung).

 

11.  Wie wird die Versorgung mit Kleidung und Mitteln zur Körperpflege sichergestellt?

 

Die dem Landkreis DA-DI zugewiesenen Flüchtlinge kaufen ihre Hygienemittel selbst ein.

 

12.  Haben die Asylsuchenden Zugang zu Bildungsmaßnahmen? Wenn ja, zu welchen? Mit welchen Kosten sind diese verbunden?

 

Welche Bildungsmaßnahmen sind gemeint? Kinder und Jugendliche unterliegen der Schulpflicht.

 

13.  Haben die Asylsuchenden Zugang zum Internet? Wenn ja, mit welchen Kosten ist dieser

verbunden?

 

Zugang zum Internet wird von den Flüchtlingen selbst organisiert und bezahlt.

 

14.  Haben die Asylsuchenden Zugang zu psychologischer Behandlung?

 

Ja, als Leistung der Krankenhilfe (§ 4 AsylblG) über Psychologen/Psychiater. Einige wenige Fälle werden vom Psychozentralen Zentrum in Frankfurt angenommen und ärztlich betreut.

 

15.  Wie ist die medizinische Versorgung der Asylsuchenden organisiert?

 

Die medizinische Versorgung erfolgt über die niedergelassenen Ärzte. Die Leistungen werden mittels Krankenschein erbracht und über die KV oder ZKV abgerechnet.