Anfrage der Fraktion der CDU:
1. Plant der Kreisausschuss die Einrichtung
eines Kreisarchives im Jahr 2012, wie in der Landtagsanfrage mit der Drucksache
18/5027 behauptet?
2. Wann hat der Kreistag bzw. der
Kreisausschuss die Einrichtung eines solchen Archives beschlossen?
3. Wenn nein, wie kam die Landesverwaltung zu
einer solchen Aussage? Gab es evtl. Planungen für solch ein Archiv, welche
Landesverwaltung vorgestellt wurden?
4. Mit welch einem Investitionsaufwand für ein
Kreisarchiv und mit welcher Personalausstattung ist zu rechnen? Unter welchem
Produkt ist dies veranlagt worden?
5. Liegt eine Zustimmung der Kommunalaufsicht
für diese Investition vor?
Der Kreisausschuss steht in
Erfüllung der sich aus dem Hessischen Archivgesetz ergebenden Anforderungen
seit längerer Zeit in Kontakt mit der Archivberatungsstelle Hessen beim
Hessischen Staatsarchiv.
Im Rahmen dieser Gespräche
wird gegenwärtig verwaltungsintern ein Konzept erarbeitet, wo und mit welchen
(auch: personellen) Ressourcen ggf. ein eigenständiges Kreisarchiv (§ 6 Hessisches
Archivgesetz) aufgebaut werden kann. Notwendige Beschlussfassungen und ggf.
einzuholende Genehmigungen erfolgen auf Basis dieses Konzeptes.
Abzugrenzen sind diese
Bestrebungen von der ergänzend dringend benötigten Erweiterung der Flächen für
die Lagerung von Altakten (Registratur) u. a. der Bauaufsicht und des
Sozialbereiches.
Für die dazu notwendige
Herrichtung geeigneter Räumlichkeiten kommt u. a. das Hilfskrankenhauses
Groß-Bieberau in Frage. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden im genehmigten
Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Da-Di-Werk berücksichtigt.
Die Angaben, die bezüglich des
Landkreises Darmstadt-Dieburg in der Landtagsanfrage wiedergegeben wurden,
stammen unmittelbar nicht vom Kreisausschuss.