Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

1.      Plant der Kreisausschuss die Einrichtung eines Kreisarchives im Jahr 2012, wie in der Landtagsanfrage mit der Drucksache 18/5027 behauptet?

 

2.      Wann hat der Kreistag bzw. der Kreisausschuss die Einrichtung eines solchen Archives beschlossen?

 

3.      Wenn nein, wie kam die Landesverwaltung zu einer solchen Aussage? Gab es evtl. Planungen für solch ein Archiv, welche Landesverwaltung vorgestellt wurden?

 

4.      Mit welch einem Investitionsaufwand für ein Kreisarchiv und mit welcher Personalausstattung ist zu rechnen? Unter welchem Produkt ist dies veranlagt worden?

 

5.      Liegt eine Zustimmung der Kommunalaufsicht für diese Investition vor?

 

Der Kreisausschuss steht in Erfüllung der sich aus dem Hessischen Archivgesetz ergebenden Anforderungen seit längerer Zeit in Kontakt mit der Archivberatungsstelle Hessen beim Hessischen Staatsarchiv.

Im Rahmen dieser Gespräche wird gegenwärtig verwaltungsintern ein Konzept erarbeitet, wo und mit welchen (auch: personellen) Ressourcen ggf. ein eigenständiges Kreisarchiv (§ 6 Hessisches Archivgesetz) aufgebaut werden kann. Notwendige Beschlussfassungen und ggf. einzuholende Genehmigungen erfolgen auf Basis dieses Konzeptes.

Abzugrenzen sind diese Bestrebungen von der ergänzend dringend benötigten Erweiterung der Flächen für die Lagerung von Altakten (Registratur) u. a. der Bauaufsicht und des Sozialbereiches.

 

Für die dazu notwendige Herrichtung geeigneter Räumlichkeiten kommt u. a. das Hilfskrankenhauses Groß-Bieberau in Frage. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden im genehmigten Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Da-Di-Werk berücksichtigt.

 

Die Angaben, die bezüglich des Landkreises Darmstadt-Dieburg in der Landtagsanfrage wiedergegeben wurden, stammen unmittelbar nicht vom Kreisausschuss.