Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Landrat Klaus Peter Schellhaas berichtet, dass anlässlich der Frühjahrstagung des beim Hessischen Landkreistags bestehenden Arbeitskreises der hessischen Revisionsamtsleiter eine Umfrage zum Stand der

  1. Aufstellung durch das Verwaltungsorgan (Gemeindevorstand/Magistrat),
  2. Prüfung durch die Revisionsämter und
  3. Feststellung durch die Vertretungskörperschaft (Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung)

hinsichtlich der erstmalig zu erstellenden Eröffnungsbilanzen (je nach Beschlusslage i.d.R. 1.1.2008 oder 1.1.2009) sowie der jeweiligen Jahresabschlüsse zu den folgenden Jahresabschlussstichtagen  (je nach Beschlusslage i.d.R. 31.12.2008 oder 2009 bis 31.12.2011) erstellt wurde.

 

Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass die Zeitvorgaben der Hessischen Gemeindeordnung

·        30. April des auf den jeweiligen Abschlussstichtag (31.12.) folgenden Jahres für den Aufstellungsbeschluss
(also 30.04.2009 für den Abschluss zum 31.12.2008)

·        31.12. des zweiten auf den jeweiligen Abschlussstichtag (31.12.) folgenden Jahres für die Feststellung nach erfolgter Prüfung
(also 31.12.2010 für den Abschluss zum 31.12.2008)

derzeit überwiegend nicht eingehalten werden. Die Ursache liegt dabei in nahezu allen Fällen an verzögerten Aufstellungsbeschlüssen.

 

Die Situation im Landkreis Darmstadt-Dieburg weicht vom hessenweiten Trend nicht grundsätzlich ab, stellt sich jedoch im Detail etwas besser dar.

 

Prüfungsrückstände, also aufgestellte Eröffnungsbilanzen oder Jahresabschlüsse mit deren Prüfung durch die Revision jedoch noch nicht begonnen wurde, bestehen beim Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg aktuell nicht.   

 

Die Auswertung betrifft nur die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, nicht ggf. betroffene Zweckverbände. Allerdings stelle sich, so die Erfahrungsberichte der Revisionsämter, die Situation dort nicht wesentlich anders dar.

 

Einen Überblick über die Ergebnisse hessenweit im Vergleich zur Situation im Landkreis gibt die Anlage. Eine Prüfung wurde als abgeschlossen erfasst, wenn der Entwurf des Prüfungsberichts der jeweiligen Kommune übergeben wurde.