Nachtrag: 06.06.2012

Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordneter Fleischmann gibt den Tätigkeitsbericht des Anhörungsausschusses in Bau- und Naturschutzangelegenheiten für die Jahre 2010 bis 2012 zur Kenntnis:

 

 

Ab dem 01.01.2010 wurde die Zuständigkeit für die Durchführung von Anhörungsverfahren bei Widerspruchsangelegenheiten in Bausachen von der Abteilung II/4 – Rechtsamt – auf das Büro von Herrn Kreisbeigeordneten Fleischmann übertragen.

Gleichzeitig wurde die Widerspruchsbehörde organisatorisch von der Bauaufsicht auf das neu geschaffene Sachgebiet in der HA IV verlagert.

Die Prozessführung dieser Klageverfahren erfolgt weiterhin durch Herrn Ltd. Verwaltungsdirektor Axt.

Da durch gesetzliche Änderungen Zuständigkeit für die Widerspruchsbescheidung von den Regierungspräsidien auf die Landkreise und kreisfreien Städte verlagert wurde, soll durch die strikte Trennung der Verfahrensabläufe im Widerspruchsverfahren auf verschiedene Abteilungen ein für den Bürger transparentes Verfahren gewährleistet werden. Dem Eindruck, dass die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, auch im Anhörungsausschuss und letztendlich in der Widerspruchsbescheidung über diesen entscheidet, soll entgegengewirkt werden.

Insgesamt wird die Herauslösung der Anhörungsstelle aus der Fachabteilung von den Betroffenen sehr positiv gefunden, da in einer Art Schlichterfunktion eine neutrale weitere Stelle den Vorgang noch einmal überprüft. Im Vorverfahren können so noch vor Erlass des Widerspruchsbescheides Einigungen erzielt werden, bzw. die Widerspruchsparteien an einem neutralen Ort noch einmal an einen Tisch gebracht werden.

Weiterhin wird der Bescheid im Widerspruchsverfahren von zwei weiteren neutralen Stellen noch einmal überprüft. Im Zweifel können auf dem kurzen Dienstweg, dezernatsintern noch einmal klärende Gespräche geführt werden.

Verwaltungsstreitverfahren können so minimiert werden.