Nachtrag: 06.06.2012

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Hinsichtlich der Abwicklung des Förder- und Finanzierungsverfahrens der Entwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren auf der Basis der durch den Kreistag beschlossenen Konzeption „Kindertageseinrichtungen auf dem Weg zu Familienzentren“ (Anlage 1) ist wie folgt zu verfahren:

 

 

  1. Die Entscheidung über die Aufnahme von Kindertageseinrichtungen in das Förderprogramm des Landkreises Darmstadt-Dieburg und die Gewährung von Fördermitteln erfolgt auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses durch den Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg (§ 71 Absatz 3 SGB VIII).

 

  1. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen nach der Konzeption „Kindertageseinrichtungen auf dem Weg zu Familienzentren“ setzt die Vorlage aussagefähiger Antragsunterlagen voraus. Entsprechende Förderanträge sind unter Verwendung des als Anlage 2 beigefügten Antragsformulars an die Verwaltung des Jugendamtes (Familienförderung) zu richten, welche die Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss vorbereitet.

 

  1. § 74 Abs. 1 bis 5 SGB VIII gilt entsprechend.