Nachtrag: 06.06.2012
Sitzung: 13.06.2012 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0797-2012/DaDi
Beschluss:
Hinsichtlich der Abwicklung des Förder- und Finanzierungsverfahrens der
Entwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren auf der Basis der durch
den Kreistag beschlossenen Konzeption „Kindertageseinrichtungen auf dem Weg zu
Familienzentren“ (Anlage 1) ist wie folgt zu verfahren:
- Die
Entscheidung über die Aufnahme von Kindertageseinrichtungen in das
Förderprogramm des Landkreises Darmstadt-Dieburg und die Gewährung von
Fördermitteln erfolgt auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses durch den
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg (§ 71 Absatz 3 SGB VIII).
- Das
Verfahren zur Bewilligung von Leistungen nach der Konzeption
„Kindertageseinrichtungen auf dem Weg zu Familienzentren“ setzt die
Vorlage aussagefähiger Antragsunterlagen voraus. Entsprechende
Förderanträge sind unter Verwendung des als Anlage 2 beigefügten
Antragsformulars an die Verwaltung des Jugendamtes (Familienförderung) zu
richten, welche die Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss
vorbereitet.
- § 74 Abs. 1
bis 5 SGB VIII gilt entsprechend.