Sitzung: 13.06.2012 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0793-2012/DaDi
Erste Kreisbeigeordnete Lück
übergibt die Kopie
des Schreibens des Regierungspräsidiums Kassel vom 10.04.2012 an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Mühltal.
Aus dem Schreiben
des Regierungspräsidiums ergibt sich, dass die kommunalen Handlungsspielräume
sehr einengenden Fördervorgaben für die Vergabe der Bundesmittel auch für die
Vergabe von Fördermitteln aus dem beabsichtigten Landesprogramm für das Jahr
2013 gelten werden.
Nochmals
bekräftigt wird mit diesem Schreiben insbesondere, dass nur die Aufnahme
baureifer Projekte in das Förderprogramm beantragt werden kann. Eine
Fördervoraussetzung ist es, dass mit dem beantragten Projekt innerhalb von drei
Monaten nach Erteilung des Förderbescheides begonnen werden kann.
In die
Prioritätenlisten des Kreises könnendaher ausschließlich Förderprojekte
aufgenommen werden, bei welchen diese Voraussetzungen vorliegen.