Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

übergibt die Kopie des Schreibens des Regierungspräsidiums Kassel vom 10.04.2012 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Mühltal.

 

Aus dem Schreiben des Regierungspräsidiums ergibt sich, dass die kommunalen Handlungsspielräume sehr einengenden Fördervorgaben für die Vergabe der Bundesmittel auch für die Vergabe von Fördermitteln aus dem beabsichtigten Landesprogramm für das Jahr 2013 gelten werden.

 

Nochmals bekräftigt wird mit diesem Schreiben insbesondere, dass nur die Aufnahme baureifer Projekte in das Förderprogramm beantragt werden kann. Eine Fördervoraussetzung ist es, dass mit dem beantragten Projekt innerhalb von drei Monaten nach Erteilung des Förderbescheides begonnen werden kann.

 

In die Prioritätenlisten des Kreises könnendaher ausschließlich Förderprojekte aufgenommen werden, bei welchen diese Voraussetzungen vorliegen.