Nachtrag: 23.04.2012

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.)

Die Städte und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg stellen dem Schulträger die für die notwendige Schaffung von Sportflächen (Sporthallen, Sportplätze) erforderlichen erschlossenen Grundstücksflächen kostenlos zur Verfügung. Die Grundstücke verbleiben im Eigentum der jeweiligen Gemeinde.

 

2.)

Die im Eigentum der Städte und Gemeinden stehenden Grundstücksflächen, die für bauliche Erweiterungen an Schulen notwendig sind, werden durch den Schulträger zu dem im jährlichen Grundstückmarktbericht des Amtes für Bodenmanagement ermittelten Grundstückswert angekauft. Im Einzelfall kann durch den Gutachterausschuss des Amtes für Bodenmanagement ein Verkehrswertgutachten erstellt werden.