Nachtrag: 23.04.2012
Sitzung: 03.05.2012 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 0772-2012/DaDi
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur
Vergabe des Georg-Christoph-Lichtenberg-Preises wird wie folgt geändert:
1. Vor der Vorauswahl einzelner bildender
Künstlerinnen und Künstler bzw. Schriftstellerinnen und Schriftsteller durch
eine Expertenjury wird ein Bewerbungsverfahren ausgeschrieben.
2. Die Bewerberinnen und Bewerber, die
Kunstwerke oder die Literatur müssen einen direkten Bezug zum Landkreis
Darmstadt-Dieburg erkennen lassen bzw. den Landkreis Darmstadt-Dieburg abbilden
oder beschreiben.
3. Die Preisjury legt vor der Preisausschreibung
ein Genre oder ein Thema fest.