Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss wird gebeten, einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung des am 13.12.2006 durch die Generalversammlung der UN verabschiedeten „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (BRK), das mit Gesetz vom 26.03.2009 in unmittelbar geltendes deutsches Recht überführt wurde (Ratifikation), vorzulegen. Dieser soll überall da, wo der Kreisausschuss zuständig ist, dem Grundsatz des „disability mainstreaming“ Geltung verschaffen. Ziel ist die inklusive Gesellschaft.

 

Dazu ist zunächst eine Ist-Analyse über die bisherigen Aktivitäten im Landkreis zu erarbeiten.

Zur Erstellung des Maßnahmenkatalogs wird der Kreisausschuss gebeten, einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten. Dabei sollen Möglichkeiten geprüft werden, wie die Beteiligung der Bevölkerung sichergestellt und vorhandene Beratungsstrukturen einbezogen

werden können.

 

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob der Landkreis im Rahmen des rechtlich Möglichen als Anlauf- und Beratungsstelle für die Maßnahmen der kreisangehörigen Kommunen fungieren

kann.