Beschluss:
Der Kreisausschuss wird gebeten, das
Berichtswesen des Kreises in Zukunft an den Budgets (s. Anlage 6 im
Wirtschaftsplan) auszurichten, um den Kreistagsabgeordneten zu ermöglichen, die
konkrete Umsetzung des beschlossenen Haushaltsplans nach Verantwortlichkeiten
besser zu verfolgen und die Aufstellung des nächsten Haushaltsplans
nachzuvollziehen.
Die Quartalsberichte sollen dabei jeweils ab dem 2. Quartal des Haushaltsjahres um eine Prognose per 31.12. des lfd. Haushaltsjahres ergänzt werden. In den Quartalszahlen ist die laufende Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) abzubilden.