Anfrage der Fraktion der FDP:
1. Wie viele Pflegedienste gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Aktuell gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg 35 zugelassene Pflegedienste.
2. In welcher Höhe rechnen sie Kosten
a) mit den Pflegekassen und
Die Pflegedienste rechnen gegenüber den Pflegekassen gedeckelte
Sachleistungen gem. § 36 SGB XI ab, die
der unten stehenden Tabelle entnommen werden können:
Grad der Pflegebedürftigkeit |
Sachleistung in € |
Pflegestufe I |
450,00 |
Pflegestufe II |
1.100,00 |
Pflegestufe III |
1.550,00 |
Pflegestufe III
Härtefall |
1.918,00 |
b) mit den Sozialämtern ab?
Nach dem SGB XII orientiert sich der
Leistungsanspruch am Hilfebedarf im Einzelfall, der über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen kann.
Nach Entscheidung und Kostenzusage des
Sozialamtes können die Pflegedienste diese Leistungen, die die pauschalen Sachleistungen der
Pflegekassen nach § 36 SGB XI übersteigen, abrechnen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei
bestehender Vereinbarung über
betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen, Investitionskosten mit dem
Sozialamt abzurechnen.
3. Wie, wie oft und von wem werden die Pflegedienste kontrolliert?
Qualitätsprüfungen durch den
Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
Gesetzliche Grundlage für die Qualitätsprüfungen der Medizinischen
Dienste der Krankenkassen (MDK) bilden die §§ 114 ff SGB XI
(Pflegeversicherungsgesetz).
Dort ist insbesondere geregelt, dass
·
Prüfungen grundsätzlich unangemeldet stattfinden,
·
der Schwerpunkt auf der Ergebnisqualität liegt,
·
der MDK jeden Pflegedienst und jedes Pflegeheim ab 2011
jährlich prüft.
Prüfmöglichkeiten des
Medizinischen Dienstes der Krankenkassen:
Regelprüfung: gesetzlich vorgesehene regelmäßige
MDK-Prüfung. Geprüft werden die in den
Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) definierten Mindestprüfinhalte. Darin
enthalten sind die für die Veröffentlichung vereinbarten Kriterien
(Transparenzkriterien). Die Regelprüfung kann sich auch auf die Abrechnung der
Leistungen erstrecken.
Anlassprüfung: MDK-Prüfung aus besonderem Anlass (z.B. bei
Beschwerden). Geprüft werden die in der QPR definierten Mindestprüfinhalte
einschließlich Transparenzkriterien, nach Möglichkeit werden der
Beschwerdegrund und der Beschwerdeführer in die Prüfung einbezogen.
Wiederholungsprüfung: Prüfung zur
Beurteilung, ob festgestellte Mängel beseitigt wurden. Die personenbezogenen
Prüfkriterien werden immer vollständig neu erhoben.
Ausführlichere Informationen können auf der
Internetseite www.mdk-pruefung.com/pruefungsschema
nachgelesen werden.
Überwachung der Pflegedienste
nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen
Alle hessischen Pflegeeinrichtungen
(ambulant und stationär) werden von den Ämtern für Versorgung und Soziales -
örtliche Aufsichtsbehörde- und dem Regierungspräsidium Gießen - obere
Aufsichtsbehörde - durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen
überwacht. Die Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet
erfolgen. Die Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, jede Einrichtung mindestens
einmal jährlich zu prüfen.
Prüfung durch das Sozialamt
Wir prüfen nur die Abrechnungen und nicht
die Dienste.
4. Sind Betrugsfälle der Pflegedienste im Landkreis Darmstadt-Dieburg
bekannt geworden?
Nein, aus unserer Kenntnis nicht!
5. Wie viele Anzeigen hat es in den zurück liegenden drei Jahren gegeben?
Es gab keine (strafrechtlichen) Anzeigen.
6. Wann ist beabsichtigt, das häusliche Abrechnungssystem der Pflegedienste
auf ein fälschungssicheres elektronisches System umzustellen, um mehr
Transparenz zu ermöglichen?
Diese Maßnahme liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.