Anfrage der Fraktion der FDP:
1. Wie haben Kreis und Kommunen in Darmstadt-Dieburg für das so
genannte Bildungspaket für Kinder von Hartz- IV-Empfängern geworben?
Die KfB hat in
den letzten Monaten viel getan, um das Bildungs- und Teilhabepaket bekannt zu
machen. Familien, die Anspruch darauf haben, dass ihre Kinder eine Förderung
für ein Mittagessen in Schule oder KiTa, für die Fahrt zur Schule, für
Nachhilfeunterricht, Vereinsmitgliedschaften oder Klassenfahrten erhalten,
wurden mit einem persönlichen Brief über die Angebote informiert. Darüber
hinaus haben Infoveranstaltungen in den Städten, Gemeinden, mit
Schulsekretärinnen und in Kindertagesstätten stattgefunden, Schulen und Vereine
wurden besucht.
Flyer wurden bei allen 23 Kreiskommunen ausgelegt.
Aktuell finden
immer wieder Veranstaltungen statt, bei denen das „Spezialsachgebiet Bildung
und Teilhabe“ der Abteilung VII/2 das Paket vorstellt. Oft werden Veranstaltungen
von Kommunen organisiert, an denen alle Vereine vor Ort teilnehmen. Schulen
organisieren jahrgangsübergreifende Elternabende, an denen die Angebote
vorgestellt werden können.
Auch bei der jährlich stattfindenden
Familienmesse des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist die KfB mit einem Infostand
vertreten.
2. In welcher Höhe sind für wie viele Betroffene im Landkreis die Mittel des
Bundes in Anspruch genommen worden?
Durch die KfB wurden bis 31.12.2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe in Höhe
von 491.005,-- € erbracht. Dabei ist zu beachten, dass die KfB Leistungen nach
dem SGB II und nach § 6b BKGG erbringt, also Kinder betreut, die Leistungen
nach dem SGB II beziehen oder deren Eltern
Kindergeldzuschlag oder Wohngeld erhalten.
3. Wie viele Betroffene haben (auch in %) von der Antragsmöglichkeit keinen
Gebrauch gemacht?
Inanspruchnahme des Bildungs – und
Teilhabepaketes zum 31.12.2011 (ohne automatische Schulbedarfspauschale, die zu
100 % an die anspruchsberechtigten Kinder ging)
|
Anspruchs-berechtigte Kinder |
Zahl der Kinder, für die ein oder mehrere Anträge
gestellt wurden |
Anteil in % = Erreichungsgrad |
SGB II |
5.097 |
2.107 |
41,34 % |
SGB XII |
99 |
71 |
71,72 % |
§ 6 b BKGG (also KGZ und WoGG) |
1.477 |
815 |
55,18 % |
AsylbLG analog SGB XII |
70 |
27 |
38,57 % |
Entsprechend errechnet sich für jeden
Rechtskreis der Prozentsatz derer, die zum Stichtag 31.12.2011 keinen oder
keine Anträge gestellt hatten.
4. Auf welche Maßnahmen des Bildungspakets (Schulbedarfspaket,
Klassenfahrten, Mitgliedschaften in Vereinen, Lernförderung) entfiel die
Inanspruchnahme in welcher Summe anteilig (auch in %)?
Die
Verteilung der im Jahr 2011 in Anspruch genommenen 491.005,-- € wird in der
Anlage 1 detailliert ausgeführt.
5. Wie werden die nicht in Anspruch genommenen Mittel verwandt?
Für 2011 jedenfalls verbleiben die nicht in Anspruch genommenen Mittel
dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Das ergibt sich aus § 46 SGB II.
Für die Beantwortung dieser Fragen sind Personalkosten in Höhe von 34,10 € entstanden.