Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

1.      Wie haben Kreis und Kommunen in Darmstadt-Dieburg für das so

genannte Bildungspaket für Kinder von Hartz- IV-Empfängern geworben?

 

Die KfB hat in den letzten Monaten viel getan, um das Bildungs- und Teilhabepaket bekannt zu machen. Familien, die Anspruch darauf haben, dass ihre Kinder eine Förderung für ein Mittagessen in Schule oder KiTa, für die Fahrt zur Schule, für Nachhilfeunterricht, Vereinsmitgliedschaften oder Klassenfahrten erhalten, wurden mit einem persönlichen Brief über die Angebote informiert. Darüber hinaus haben Infoveranstaltungen in den Städten, Gemeinden, mit Schulsekretärinnen und in Kindertagesstätten stattgefunden, Schulen und Vereine wurden besucht.

Flyer  wurden bei allen 23 Kreiskommunen ausgelegt.

Aktuell finden immer wieder Veranstaltungen statt, bei denen das „Spezialsachgebiet Bildung und Teilhabe“ der Abteilung VII/2 das Paket vorstellt. Oft werden Veranstaltungen von Kommunen organisiert, an denen alle Vereine vor Ort teilnehmen. Schulen organisieren jahrgangsübergreifende Elternabende, an denen die Angebote vorgestellt werden können.

Auch bei der jährlich stattfindenden Familienmesse des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist die KfB mit einem Infostand vertreten.

 

2.      In welcher Höhe sind für wie viele Betroffene im Landkreis die Mittel des

Bundes in Anspruch genommen worden?

 

Durch die KfB wurden bis 31.12.2011  Leistungen für Bildung und Teilhabe in Höhe von 491.005,-- € erbracht. Dabei ist zu beachten, dass die KfB Leistungen nach dem SGB II und nach § 6b BKGG erbringt, also Kinder betreut, die Leistungen nach dem SGB II beziehen oder deren Eltern  Kindergeldzuschlag oder Wohngeld erhalten.

 

3.      Wie viele Betroffene haben (auch in %) von der Antragsmöglichkeit keinen

Gebrauch gemacht?

 

Inanspruchnahme des Bildungs – und Teilhabepaketes zum 31.12.2011 (ohne automatische Schulbedarfspauschale, die zu 100 % an die anspruchsberechtigten Kinder ging)

 

 

Anspruchs-berechtigte Kinder

Zahl der Kinder, für die ein oder mehrere Anträge gestellt wurden

Anteil in %

= Erreichungsgrad

SGB II

5.097

2.107

41,34 %

SGB XII

99

71

71,72 %

§ 6 b BKGG (also KGZ und WoGG)

1.477

815

55,18 %

AsylbLG analog SGB XII

70

27

38,57 %

 

Entsprechend errechnet sich für jeden Rechtskreis der Prozentsatz derer, die zum Stichtag 31.12.2011 keinen oder keine Anträge gestellt hatten.

 

4.      Auf welche Maßnahmen des Bildungspakets (Schulbedarfspaket,

Klassenfahrten, Mitgliedschaften in Vereinen, Lernförderung) entfiel die

Inanspruchnahme in welcher Summe anteilig (auch in %)?

 

Die Verteilung der im Jahr 2011 in Anspruch genommenen 491.005,-- € wird in der Anlage 1 detailliert  ausgeführt.

 

5.      Wie werden die nicht in Anspruch genommenen Mittel verwandt?

 

Für 2011 jedenfalls verbleiben die nicht in Anspruch genommenen Mittel dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Das ergibt sich aus § 46 SGB II.

 

Für die Beantwortung dieser Fragen sind Personalkosten in Höhe von 34,10 € entstanden.