Beschluss:
1. Der Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebs „Kinder-/Jugendbetreuung und Bildungsstätten Darmstadt-Dieburg - KiBiS“. wird zugestimmt.
2. Über die von der Betriebsleitung abgeschlossenen Geschäfte betreffend Auftragsvergaben ab einem Wert von 7.750 Euro bis 50.000 Euro ist die Betriebskommission mindestens halbjährlich zu informieren. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung der rechtzeitigen Unterrichtung der Betriebskommission durch die Betriebsleitung über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes (§ 4 Abs. 2 EigBGes).