Beschluss:
1. Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2012 gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigentriebsgesetz (EigBGes.) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
2. Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsgesamtbeträge
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:
im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird um 5.805.000 € auf 10.955.000 € erhöht.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die im Jahr 2012 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird für 2012 auf 3.805.000 € festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5 Stellenübersicht
Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 12.12.2011 beschlossene Stellenübersicht 2012.