Nachtrag: 23.01.2012
Sitzung: 06.02.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0613-2012/DaDi
Anfrage der Fraktion von Die Linke:
- Was sind die Ursachen für die im Ergebnishaushalt Pos. 12 sinkenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von 43.549.230€ auf 17.159.475€.
Den sinkenden Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen stehen höhere Aufwendungen für Kostenerstattungen
(Kontengruppe 71) gegenüber. Dies resultiert daraus, dass die Erstattungen an
das Da-Di-Werk im Bereich Gebäudemanagement für Schulen ab 2012 nicht mehr
unter dem SK 6179000 (Aufwendungen für bezogene Leistungen), sondern
kostenartengerecht unter dem SK 7175000 (Erstattungen an verbundene
Unternehmen) geplant und gebucht werden (siehe Erläuterungen zum SK 7175000 auf
den Seiten 106, 111, 116, 121, 126, 131 und 146).
- Warum sinken die Kostenersatzleistungen im Produktbereich 01 Pos.3 von 7.673.820€ auf 2.752.550€.
Im Rahmen der Kommunalisierung erhält der
Landkreis eine Personal- und Sachkosten-erstattung vom Land Hessen. Dies wurde
in den Vorjahren ausschließlich im Produktbereich (PB) 01 (Produkt 010106)
geplant und gebucht, nun erfolgt die Planung jedoch produktgerecht auch in den
PB 02, 13 und 15 (siehe Erläuterungen zum SK 5481000 auf den Seiten 24, 67, 425
und 443).
Darüber hinaus ist der Planansatz für die
Verwaltungskostenerstattung von der KfB (Produkt 010107, SK 5482000) um rund
1,5 Mio. Euro gesunken. Dem stehen jedoch in gleicher Höhe gesunkene
Aufwendungen (Produkt 050201, SK 7172000) gegenüber.
- Was sind die Ursachen für die Steigerung der Personalaufwendungen im Produktbereich 01 Verwaltungsführung und Steuerung von 1.489.000€ auf 2.024.500€ und das obwohl im Haushalssicherungskonzept keine erhöhungen vorgesehen sind.
Die Erhöhung des Ansatzes von 2011 zu 2013
begründet sich wie folgt:
353.000 Euro: Zuordnungen aus
anderen Produkten
73.000 Euro: 1,5 Stellen neu ausgewiesen (1 EG 6 Kreistagsbüro, 0,5 EG
12 Zentrale Vergabe)
27.000 Euro: Zusätzliche Planstelle Kreistagsbüro aus 2010, die noch
nicht beplant war
55.000 Euro: Besoldungs-/Tarif-/ Stufensteigerungen
12.000 Euro: Aufwendungen Altersteilzeit
12.000 Euro: Beförderungen aus Stellenplan 2010
- Mit welchen Kosteneinsparungen wird mit den Beratungsleistungen im Produktbereich 01 (KGST- Prozess) gerechnet.
Die Bezifferung eines Betrages für eine
voraussichtliche Kosteneinsparung ist erst nach Abschluss des KGSt-Prozesses
und dem Vorliegen der daraus resultierenden Ergebnisse möglich.
- Im Produktbereich 01 befindet sich der Zuschuss an den Verein WILDWASSER Der Verein Wildwasser hat vier Aufgabenbereiche (Beratung/Intervention, Prävention, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit). Warum wird vom Landkreis der bedeutende Bereich Prävention nicht unterstützt?
Wildwasser bietet, ebenso wie andere
Anbieter (z.B. pro-familia oder Kinderschutzbund) Leistungen im präventiven
Bereich an. Diese richten sich an unterschiedliche Einrichtungen (z.B.
Kindertageseinrichtungen) und deren Fachkräfte. Anders als z.B. bei der Stadt
Darmstadt, befinden sich diese nicht in der Trägerschaft des Kreises, bzw.
werden von diesem auch nicht finanziert. Diese Träger 'kaufen' bei Bedarf in
eigener Zuständigkeit und aus eigenen Budgets unterschiedliche Leistungen
freier Träger (auch im Präventionsbereich) ein zur Qualifizierung und
Unterstützung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Welche Schulen sind nach derzeitigem baulichem Zustand für inklusiven Unterricht geeignet?
Im Zuge des Schulbau- und
Schulsanierungsprogramms werden alle Schulen barrierefrei errichtet. Bei Bedarf
werden entsprechende notwendige Räume vorgezogen.
Inklusion ist allerdings nicht nur die Schaffung
der baulichen Voraussetzungen, sondern vor allem ein pädagogisches Konzept, das
zusätzliches Personal beinhaltet. Derzeit entwickelt die Ernst-Reuter-Schule,
Grund-, Haupt- und Realschule mit einer Abteilung Lernhilfe in Groß-Umstadt ein
entsprechendes Konzept. Beginnend mit der Grundschule und der Grundstufe der
Abteilung Schule für Lernhilfe wurde dazu eine erste inklusive Klasse im
Schuljahr 2011/2012 eingerichtet.
Der Neubau des Ganztagsgebäudes an der
Gersprenzschule in Reinheim wird ebenfalls im Hinblick auf ein inklusives
Angebot barrierefrei errichtet. Die Schulleitung ist in den Planungsprozess eng
mit eingebunden.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg strebt ein
inklusives Schulsystem an (vgl. S. 94-96 Qualitativer Teil des Entwurfs des
Schulentwicklungsplanes des Landkreises Darmstadt-Dieburg). Für die konsequente
Umsetzung der UN-Behindertenkonvention ist eine wesentliche Bedingung an den
Schulen, die Bereitstellung von zusätzlichem pädagogischem Personal durch das
Land Hessen.
- Welche Schulen werden im Rahmen des Sanierungsprogramms bis wann für Inklusion geeignet sein?
Bei allen Neubauten sowie grundhaften
energetischen Sanierungen werden die Gebäude entsprechend den Vorgaben der
Hessischen Bauordnung barrierefrei gestaltet. In Altbeständen werden – sofern
ein behindertes Kind die Schule besucht – in Absprache mit der Schulleitung die
erforderlichen Umbauten bzw. der Einbau eines Aufzuges etc. durchgeführt. Sofern
für inklusiven Unterricht zusätzliche Einrichtungsgegenstände etc. notwendig
sind, werden diese in Absprache mit der Schulleitung von der Abteilung
Schulservice beschafft.
- An welchen Schulen ist der Landkreis der Träger der Mittagsbetreuung?
Der Landkreis ist Träger des Angebotes „Betreuende Grundschulen“ an
folgenden Schulen:
Schule am Hinkelstein, Alsbach
Hähnleiner Schule, Alsbach-Hähnlein
Hans-Quick-Schule, Bickenbach
Gutenbergschule, Dieburg
Marienschule, Dieburg
Schillerschule, Griesheim
Traisaer Schule, Mühltal
John-F.-Kennedy-Schule, Münster
Eiche-Schule, Ober-Ramstadt
Hans-Gustav-Röhr-Schule,Ober-Ramstadt
Hahner Schule, Pfungstadt
Gundernhäuser Schule, Roßdorf
Rehbergschule Roßdorf
Tannenbergschule, Seeheim-Jugenheim
Steinrehschule, Mühltal
- Bis wann ist davon auszugehen, dass die bestehenden Trägerschaften von Vereinen auf den Landkreis übergehen?
Diese Entscheidung obliegt den politischen Gremien.
- Für welche Gruppe von Kindern werden die Kosten für die vorschulische Betreuung in welchem täglichen Stunden-Umfang übernommen?
Gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII soll der
Kostenbeitrag (durch den Träger der Einrichtung) auf Antrag ganz oder teilweise
erlassen oder ein Teilnahmebeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger
der öffentlichen Jugendhilfe (also dem Landkreis) übernommen werden, wenn die
Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Gemäß Abs.4 gelten für die Feststellung der
zumutbaren Belastung die §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a des Zwölften Buches
entsprechend, soweit nicht Landesrecht eine andere Regelung trifft.
Darüber hinaus hat ein Kind vom
vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch
einer Tageseinrichtung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII. Die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein
bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in
Kindertages-pflege zur Verfügung steht.
Gemäß Abs. 2 ist für Kinder im Alter unter
drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an
Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, ist gemäß Abs.3 in einer Tageseinrichtung oder in
Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts-fähigen Persönlichkeit geboten
ist oder
2. die
Erziehungsberechtigten
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. aufnehmen
oder Arbeit suchend sind,
b) sich in einer beruflichen
Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im
Sinne des Zweiten Buches erhalten.
- Beinhaltet die Kosten-Übernahme auch die Mittagsverpflegung oder sind hier Antragstellungen nach dem Bildungs- und Teilhabe-Paket erforderlich?
Wie in Frage 10 bereits dargelegt
wurde, soll der Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen oder ein Teilnahmebeitrag vom
Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden (§ 90 SGB VIII). Die
Übernahme der Mittagsverpflegung ist hierbei nicht vorgesehen.
- Warum sinken die im Produktbereich 03 dargestellten Personalausgaben, obwohl in diesem Bereich mit mehr Erträgen und Umlagen gerechnet wird und die Aufwendungen sich erhöhen.
Die Personalaufwendungen (sowie alle anderen
Erträge und Aufwendungen) im Bereich „Betreuende Schulen“ werden ab 2012 nicht
mehr im Produkt 030903, sondern im Produkt 060402 und damit im PB 06
dargestellt (siehe Erläuterungen zum SK 5090000 auf den Seiten 152 und 354).
Ein direkter Zusammenhang zwischen höhere Erträge und Aufwendungen und den
Personalaufwendungen besteht nicht.
- Was sind die Ursachen warum im Produktbereich 04, Zentrum für Lebensbegleitendes Lernen, die Zuweisungen des Landes von 196.495€ auf 136.495 sinken.
Die Zuweisungen des Landes Hessen zum
Projekt Hessencampus wurden von Jahr zu Jahr massiv eingeschränkt. Die
Zuweisungsrahmen des Hessischen Kultusministeriums an den Landkreis
Darmstadt-Dieburg waren und sind:
2009: 200.000 Euro
2010: 120.000 Euro
2011: 75.000 Euro
2012: 55.000 Euro
2013: 55.000 Euro
- Warum werden im Produktbereich 04 Integrationskurse die ordentliche Erträge von 39.500€ auf 32.000€ abgesenkt.
Es werden nicht die Erträge, sondern die ordentlichen Aufwendungen
abgesenkt.
- Im Produktbereich 05 Grundsicherung im Alter steigen zwar die ordentlichen Erträge von 1.081.00€ auf 5.578.750€, jedoch steigen ebenfalls die Aufwendungen von 7.305.000€ auf 9.250.250€. Was sind die Ursachen, die dazu führen das die Aufwendungen nicht in Deckung gebracht werden mit den Erträgen.
Bei der Planung der Aufwendungen werden
Fallsteigerungsraten und durchschnittliche Kosten pro Fall berücksichtigt,
wohingegen bei den Erträgen die im Rahmen der Gemeindefinanzreform vereinbarte
Kostenübernahme von 45 % (2012) bzw. 75 % (2013) der Ausgaben des Vorvorjahres
einkalkuliert wurde (siehe dazu Erläuterungen zu den SK 5421000 und 7231000 im
Produkt 050106 auf Seite 208).
- Was führt zu der Annahme, dass im Produktbereich 05 Materielle Hilfen, optionale Leistungen mit 7800 Bedarfsgemeinschaften gerechnet wird, gegenüber 8500 Bedarfsgemeinschaften bis 2011.
Den Planungen
für den Doppelhaushalt 2012/2013 auf jeweils 7.800 Bedarfsgemeinschaften im
Jahresdurchschnitt liegen die mittlerweile doch recht vorsichtigen Prognosen
der Wirtschaftsforscher für die beiden nächsten Jahre zu Grunde.
Überwiegend sehen die Wirtschaftsforscher die
deutsche Konjunktur 2012 nicht mehr so stark wachsen. Die Abschwächung ist da,
angetrieben von den Unwägbarkeiten rund um die Eurokrise. Als
Hauptursachen für die drastische wirtschaftliche Abkühlung werden die nach wie
vor ungelöste Vertrauenskrise im Euroraum sowie die ausgeprägten Sparprogramme
in immer mehr Ländern der Währungsunion und der EU gesehen. Die gesamte
Euro-Zone werde deshalb sogar in eine Rezession rutschen und an
Wirtschaftskraft verlieren. Der Nachfragerückgang aus den Nachbarländern bremse
sowohl die hiesigen Exporte als auch die Investitionen in Deutschland. Das wird auch Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt und die Arbeitslosigkeit haben. Mit steigenden
Bedarfsgemeinschaftszahlen ist aus diesem Grund zu rechnen.
Aktuell hat die Bundesregierung das
prognostizierte Wirtschaftswachstum für 2012 auf 0,7 % herabgesenkt, viele
Ökonomen gehen sogar nur noch von 0,5 % aus. Darüber hinaus wurden mittlerweile
9 Mitgliedsländer der EU von einer amerikanischen Rating-Agentur herabgestuft –
mit unabsehbaren Folgen!
Ein weiterer Aspekt ist die veränderte Zusteuerung
vom SGB II in das SGB XII. Künftig können Hilfebedürftige aus dem SGB II
nur noch mit einem für alle Sozialleistungsträger anzuerkennenden Gutachten des
Rententrägers in das SGB XII überführt werden, was den Zugang in das SGB XII
und damit den Abgang aus dem SGB II deutlich erschweren wird. Zusätzlich
überprüft das Sozialamt ca. 500 Bedarfsgemeinschaften auf die Frage hin, ob die
Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt und damit ein Zuständigkeitswechsel in das
SGB II zu vollziehen ist. Auch aus
diesem Grund ist mit steigenden Bedarfsgemeinschaftszahlen zu rechnen.
Letztlich hat das Institut für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB) in einem Kurzbericht 2011 festgestellt, dass immer
mehr Arbeitslose direkt beim Eintritt der Arbeitslosigkeit im SGB II landen und
nicht erst im Versicherungssystem des SGB III. Immer mehr Arbeitsverhältnisse
sind demnach nur von kurzer Dauer. Dieses Ergebnis wird untermauert von einer
stetig hohen Zahl an Neuanträgen im SGB II.
Die Annahme einer jahresdurchschnittlichen
Zahl an Bedarfsgemeinschaften im SGB II von 7.800 ist damit fundiert und unter
Abwägung aller zur Verfügung stehenden Informationen vorsichtig
kalkuliert.
- Was sind die Ursachen, warum im Produktbereich 05 Aktivierende Hilfen optionale Leistungen die Eingliederungsleistungen Arbeitssuchender von 12.624.465€ auf 5.304.365€ gekürzt wurden und die Zuweisungen des Landes zur Förderung der Berufsbildung von 153.070€ auf 30.000€ gekürzt wurde.
Die Sparbeschlüsse der Bundesregierung sind
Ursache für die gekürzten Eingliederungs-leistungen.
So regelt die im Bundesanzeiger Ausgabe
Nr.191 vom 20.12.2011 veröffentlichte Eingliederungsmittel-Verordnung 2012 vom
01.12.2011 die jedem Jobcenter 2012 zur Verfügung stehenden Budgets für
Eingliederung und Verwaltung. Die dort genannten Beträge wurden bei der Haushaltsplanung
berücksichtigt.
Als im Jahr 2009 der Haushalt für 2010/2011
aufgestellt wurde, war eine Budgetkürzung in der Größenordnung nicht absehbar.
Die Bekanntgabe von jährlichen Kürzungen bundesweit in Milliarden-Höhe für die
Jahre 2011 ff erfolgte erst im Jahr 2010. Somit war die Annahme von 12,6 Mio. €
für das Jahr 2011 natürlich zu hoch!
Entwicklung
im Bereich Eingliederung Mittelbereitstellung BMAS:
2010 6,60 Mrd.
2011 5,30 Mrd.
2012 4,40 Mrd.
2013/2014 3,90 Mrd. geplant
Weiterhin wurde das Projekt 50Plus/Impuls
aus dem Produkt 050204 ausgegliedert und wird im Haushaltsplan 2012/2013 unter
den Produkten 050206 und 050207 weitergeführt. Somit erhöht sich der Betrag von
5.304.365 € um 2.450.030 € auf 7.754.395 Euro! (Hinweis: dabei handelt es sich
um die Zahlen für 2013, die Zahl für 2012: 8.929.400 Euro)
In den Jahren 2010/2011 wurden nur für den
Bereich Förderung der Berufausbildung 70.000,00 Euro (AStA 2007 50.000 Euro,
AStA 2010 20.000 Euro) geplant. AStA 2007 wurde plangemäß zum Ende 2011
beendet. Die verbleibenden 83.070 Euro von 153.070 Euro konnten nach
Änderung/Anpassung der Gesetzesgrundlage im SGB II/SGB III über Bundesmittel
finanziert werden.
- Warum wird im Produktbereich 05 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege die Aufwendungen von 136.380€ auf 93.380€ gekürzt.
Es handelt sich hierbei um keine Kürzung,
der Zuschuss an Pro Familia wird lediglich an einer anderen Stelle, nämlich
unter dem Produkt 060205 geplant (siehe dazu die Erläuterungen zum SK 7128000
und dem Produkt 050601 auf Seite 268).