Nachtrag: 23.01.2012

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

  1. Was sind die Ursachen für die im Ergebnishaushalt  Pos. 12  sinkenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von 43.549.230€ auf 17.159.475€.

 

Den sinkenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stehen höhere Aufwendungen für Kostenerstattungen (Kontengruppe 71) gegenüber. Dies resultiert daraus, dass die Erstattungen an das Da-Di-Werk im Bereich Gebäudemanagement für Schulen ab 2012 nicht mehr unter dem SK 6179000 (Aufwendungen für bezogene Leistungen), sondern kostenartengerecht unter dem SK 7175000 (Erstattungen an verbundene Unternehmen) geplant und gebucht werden (siehe Erläuterungen zum SK 7175000 auf den Seiten 106, 111, 116, 121, 126, 131 und 146).

 

  1. Warum sinken die Kostenersatzleistungen im Produktbereich 01 Pos.3 von 7.673.820€ auf 2.752.550€.

 

Im Rahmen der Kommunalisierung erhält der Landkreis eine Personal- und Sachkosten-erstattung vom Land Hessen. Dies wurde in den Vorjahren ausschließlich im Produktbereich (PB) 01 (Produkt 010106) geplant und gebucht, nun erfolgt die Planung jedoch produktgerecht auch in den PB 02, 13 und 15 (siehe Erläuterungen zum SK 5481000 auf den Seiten 24, 67, 425 und 443).

 

Darüber hinaus ist der Planansatz für die Verwaltungskostenerstattung von der KfB (Produkt 010107, SK 5482000) um rund 1,5 Mio. Euro gesunken. Dem stehen jedoch in gleicher Höhe gesunkene Aufwendungen (Produkt 050201, SK 7172000) gegenüber.

 

  1. Was sind die Ursachen für die Steigerung der Personalaufwendungen im Produktbereich 01 Verwaltungsführung und Steuerung von 1.489.000€ auf 2.024.500€ und das obwohl im Haushalssicherungskonzept keine erhöhungen vorgesehen sind.

 

Die Erhöhung des Ansatzes von 2011 zu 2013 begründet sich wie folgt:

 

353.000 Euro: Zuordnungen aus anderen Produkten

  73.000 Euro: 1,5 Stellen neu ausgewiesen (1 EG 6 Kreistagsbüro, 0,5 EG 12 Zentrale Vergabe)

  27.000 Euro: Zusätzliche Planstelle Kreistagsbüro aus 2010, die noch nicht beplant war

  55.000 Euro: Besoldungs-/Tarif-/ Stufensteigerungen

  12.000 Euro: Aufwendungen Altersteilzeit

  12.000 Euro: Beförderungen aus Stellenplan 2010

 

  1. Mit welchen Kosteneinsparungen wird mit den Beratungsleistungen im Produktbereich 01 (KGST- Prozess) gerechnet.

 

Die Bezifferung eines Betrages für eine voraussichtliche Kosteneinsparung ist erst nach Abschluss des KGSt-Prozesses und dem Vorliegen der daraus resultierenden Ergebnisse möglich.

 

  1. Im Produktbereich 01 befindet sich der Zuschuss an den Verein WILDWASSER Der Verein Wildwasser hat vier Aufgabenbereiche (Beratung/Intervention, Prävention, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit). Warum wird vom Landkreis der bedeutende Bereich Prävention nicht unterstützt?

 

Wildwasser bietet, ebenso wie andere Anbieter (z.B. pro-familia oder Kinderschutzbund) Leistungen im präventiven Bereich an. Diese richten sich an unterschiedliche Einrichtungen (z.B. Kindertageseinrichtungen) und deren Fachkräfte. Anders als z.B. bei der Stadt Darmstadt, befinden sich diese nicht in der Trägerschaft des Kreises, bzw. werden von diesem auch nicht finanziert. Diese Träger 'kaufen' bei Bedarf in eigener Zuständigkeit und aus eigenen Budgets unterschiedliche Leistungen freier Träger (auch im Präventionsbereich) ein zur Qualifizierung und Unterstützung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

  1. Welche Schulen sind nach derzeitigem baulichem Zustand für inklusiven Unterricht geeignet?

 

Im Zuge des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms werden alle Schulen barrierefrei errichtet. Bei Bedarf werden entsprechende notwendige Räume vorgezogen.

Inklusion ist allerdings nicht nur die Schaffung der baulichen Voraussetzungen, sondern vor allem ein pädagogisches Konzept, das zusätzliches Personal beinhaltet. Derzeit entwickelt die Ernst-Reuter-Schule, Grund-, Haupt- und Realschule mit einer Abteilung Lernhilfe in Groß-Umstadt ein entsprechendes Konzept. Beginnend mit der Grundschule und der Grundstufe der Abteilung Schule für Lernhilfe wurde dazu eine erste inklusive Klasse im Schuljahr 2011/2012 eingerichtet.

 

Der Neubau des Ganztagsgebäudes an der Gersprenzschule in Reinheim wird ebenfalls im Hinblick auf ein inklusives Angebot barrierefrei errichtet. Die Schulleitung ist in den Planungsprozess eng mit eingebunden.

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg strebt ein inklusives Schulsystem an (vgl. S. 94-96 Qualitativer Teil des Entwurfs des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Darmstadt-Dieburg). Für die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenkonvention ist eine wesentliche Bedingung an den Schulen, die Bereitstellung von zusätzlichem pädagogischem Personal durch das Land Hessen.

 

  1. Welche Schulen werden im Rahmen des Sanierungsprogramms bis wann für Inklusion geeignet sein?

 

Bei allen Neubauten sowie grundhaften energetischen Sanierungen werden die Gebäude entsprechend den Vorgaben der Hessischen Bauordnung barrierefrei gestaltet. In Altbeständen werden – sofern ein behindertes Kind die Schule besucht – in Absprache mit der Schulleitung die erforderlichen Umbauten bzw. der Einbau eines Aufzuges etc. durchgeführt. Sofern für inklusiven Unterricht zusätzliche Einrichtungsgegenstände etc. notwendig sind, werden diese in Absprache mit der Schulleitung von der Abteilung Schulservice beschafft.

 

  1. An welchen Schulen ist der Landkreis der Träger der Mittagsbetreuung?

 

Der Landkreis ist Träger des Angebotes „Betreuende Grundschulen“ an folgenden Schulen:

 

Schule am Hinkelstein, Alsbach
Hähnleiner Schule, Alsbach-Hähnlein
Hans-Quick-Schule, Bickenbach
Gutenbergschule, Dieburg
Marienschule, Dieburg
Schillerschule, Griesheim
Traisaer Schule, Mühltal
John-F.-Kennedy-Schule, Münster
Eiche-Schule, Ober-Ramstadt
Hans-Gustav-Röhr-Schule,Ober-Ramstadt
Hahner Schule, Pfungstadt
Gundernhäuser Schule, Roßdorf
Rehbergschule Roßdorf
Tannenbergschule, Seeheim-Jugenheim
Steinrehschule, Mühltal

 

  1. Bis wann ist davon auszugehen, dass die bestehenden Trägerschaften von Vereinen auf den Landkreis übergehen?

 

Diese Entscheidung obliegt den politischen Gremien.

 

  1. Für welche Gruppe von Kindern werden die Kosten für die vorschulische Betreuung in welchem täglichen Stunden-Umfang übernommen?

 

Gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII soll der Kostenbeitrag (durch den Träger der Einrichtung) auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder ein Teilnahmebeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (also dem Landkreis) übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

 

Gemäß Abs.4 gelten für die Feststellung der zumutbaren Belastung  die §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a des Zwölften Buches entsprechend, soweit nicht Landesrecht eine andere Regelung trifft.

 

Darüber hinaus hat ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertages-pflege zur Verfügung steht.

 

Gemäß Abs. 2 ist für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.

 

Ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist gemäß Abs.3 in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn

1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts-fähigen Persönlichkeit geboten ist oder

      2. die Erziehungsberechtigten

a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. aufnehmen oder Arbeit suchend sind,

b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder

c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

 

  1. Beinhaltet die Kosten-Übernahme auch die Mittagsverpflegung oder sind hier Antragstellungen nach dem Bildungs- und Teilhabe-Paket erforderlich?

 

Wie in Frage 10 bereits dargelegt wurde, soll der Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen oder ein Teilnahmebeitrag vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden (§ 90 SGB VIII). Die Übernahme der Mittagsverpflegung ist hierbei nicht vorgesehen.

 

  1. Warum sinken die im Produktbereich 03 dargestellten Personalausgaben, obwohl in diesem Bereich mit mehr Erträgen und Umlagen gerechnet wird und die Aufwendungen sich erhöhen.

 

Die Personalaufwendungen (sowie alle anderen Erträge und Aufwendungen) im Bereich „Betreuende Schulen“ werden ab 2012 nicht mehr im Produkt 030903, sondern im Produkt 060402 und damit im PB 06 dargestellt (siehe Erläuterungen zum SK 5090000 auf den Seiten 152 und 354). Ein direkter Zusammenhang zwischen höhere Erträge und Aufwendungen und den Personalaufwendungen besteht nicht.

 

  1. Was sind die Ursachen warum im Produktbereich 04, Zentrum für Lebensbegleitendes Lernen, die Zuweisungen des Landes von 196.495€ auf 136.495 sinken.

 

Die Zuweisungen des Landes Hessen zum Projekt Hessencampus wurden von Jahr zu Jahr massiv eingeschränkt. Die Zuweisungsrahmen des Hessischen Kultusministeriums an den Landkreis Darmstadt-Dieburg waren und sind:

 

2009: 200.000 Euro

2010: 120.000 Euro

2011:  75.000 Euro

2012:  55.000 Euro

2013:  55.000 Euro

 

  1. Warum werden im Produktbereich 04 Integrationskurse die ordentliche Erträge von 39.500€ auf 32.000€ abgesenkt.

 

Es werden nicht die Erträge, sondern die ordentlichen Aufwendungen abgesenkt.

 

  1. Im Produktbereich 05 Grundsicherung im Alter steigen zwar die ordentlichen Erträge von 1.081.00€ auf 5.578.750€, jedoch steigen ebenfalls die Aufwendungen von 7.305.000€ auf 9.250.250€. Was sind die Ursachen, die dazu führen das die Aufwendungen nicht in Deckung gebracht werden mit den Erträgen.

 

Bei der Planung der Aufwendungen werden Fallsteigerungsraten und durchschnittliche Kosten pro Fall berücksichtigt, wohingegen bei den Erträgen die im Rahmen der Gemeindefinanzreform vereinbarte Kostenübernahme von 45 % (2012) bzw. 75 % (2013) der Ausgaben des Vorvorjahres einkalkuliert wurde (siehe dazu Erläuterungen zu den SK 5421000 und 7231000 im Produkt 050106 auf Seite 208).

 

  1. Was führt zu der Annahme, dass im Produktbereich 05 Materielle Hilfen, optionale Leistungen mit 7800 Bedarfsgemeinschaften gerechnet wird, gegenüber 8500 Bedarfsgemeinschaften bis 2011.

 

Den Planungen für den Doppelhaushalt 2012/2013 auf jeweils 7.800 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt liegen die mittlerweile doch recht vorsichtigen Prognosen der Wirtschaftsforscher für die beiden nächsten Jahre zu Grunde.

 

Überwiegend sehen die Wirtschaftsforscher die deutsche Konjunktur 2012 nicht mehr so stark wachsen. Die Abschwächung ist da, angetrieben von den Unwägbarkeiten rund um die Eurokrise. Als Hauptursachen für die drastische wirtschaftliche Abkühlung werden die nach wie vor ungelöste Vertrauenskrise im Euroraum sowie die ausgeprägten Sparprogramme in immer mehr Ländern der Währungsunion und der EU gesehen. Die gesamte Euro-Zone werde deshalb sogar in eine Rezession rutschen und an Wirtschaftskraft verlieren. Der Nachfragerückgang aus den Nachbarländern bremse sowohl die hiesigen Exporte als auch die Investitionen in Deutschland. Das wird auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitslosigkeit haben. Mit steigenden Bedarfsgemeinschaftszahlen ist aus diesem Grund zu rechnen.

 

Aktuell hat die Bundesregierung das prognostizierte Wirtschaftswachstum für 2012 auf 0,7 % herabgesenkt, viele Ökonomen gehen sogar nur noch von 0,5 % aus. Darüber hinaus wurden mittlerweile 9 Mitgliedsländer der EU von einer amerikanischen Rating-Agentur herabgestuft – mit unabsehbaren Folgen!

 

Ein weiterer Aspekt ist die veränderte Zusteuerung vom SGB II in das SGB XII. Künftig können Hilfebedürftige aus dem SGB II nur noch mit einem für alle Sozialleistungsträger anzuerkennenden Gutachten des Rententrägers in das SGB XII überführt werden, was den Zugang in das SGB XII und damit den Abgang aus dem SGB II deutlich erschweren wird. Zusätzlich überprüft das Sozialamt ca. 500 Bedarfsgemeinschaften auf die Frage hin, ob die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt und damit ein Zuständigkeitswechsel in das SGB II zu vollziehen ist. Auch aus diesem Grund ist mit steigenden Bedarfsgemeinschaftszahlen zu rechnen.

 

Letztlich hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einem Kurzbericht 2011 festgestellt, dass immer mehr Arbeitslose direkt beim Eintritt der Arbeitslosigkeit im SGB II landen und nicht erst im Versicherungssystem des SGB III. Immer mehr Arbeitsverhältnisse sind demnach nur von kurzer Dauer. Dieses Ergebnis wird untermauert von einer stetig hohen Zahl an Neuanträgen im SGB II.

 

Die Annahme einer jahresdurchschnittlichen Zahl an Bedarfsgemeinschaften im SGB II von 7.800 ist damit fundiert und unter Abwägung aller zur Verfügung stehenden Informationen vorsichtig kalkuliert.

 

  1. Was sind die Ursachen, warum im Produktbereich 05 Aktivierende Hilfen optionale Leistungen die Eingliederungsleistungen  Arbeitssuchender von 12.624.465€ auf 5.304.365€ gekürzt wurden und die Zuweisungen des Landes zur Förderung der Berufsbildung von 153.070€ auf 30.000€ gekürzt wurde.

 

Die Sparbeschlüsse der Bundesregierung sind Ursache für die gekürzten Eingliederungs-leistungen.

 

So regelt die im Bundesanzeiger Ausgabe Nr.191 vom 20.12.2011 veröffentlichte Eingliederungsmittel-Verordnung 2012 vom 01.12.2011 die jedem Jobcenter 2012 zur Verfügung stehenden Budgets für Eingliederung und Verwaltung. Die dort genannten Beträge wurden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Als im Jahr 2009 der Haushalt für 2010/2011 aufgestellt wurde, war eine Budgetkürzung in der Größenordnung nicht absehbar. Die Bekanntgabe von jährlichen Kürzungen bundesweit in Milliarden-Höhe für die Jahre 2011 ff erfolgte erst im Jahr 2010. Somit war die Annahme von 12,6 Mio. € für das Jahr 2011 natürlich zu hoch!

 

Entwicklung im Bereich Eingliederung Mittelbereitstellung BMAS:

 

2010                      6,60 Mrd.

2011                      5,30 Mrd.       

2012                      4,40 Mrd.

2013/2014             3,90 Mrd. geplant      

 

Weiterhin wurde das Projekt 50Plus/Impuls aus dem Produkt 050204 ausgegliedert und wird im Haushaltsplan 2012/2013 unter den Produkten 050206 und 050207 weitergeführt. Somit erhöht sich der Betrag von 5.304.365 € um 2.450.030 € auf 7.754.395 Euro! (Hinweis: dabei handelt es sich um die Zahlen für 2013, die Zahl für 2012: 8.929.400 Euro) 

 

In den Jahren 2010/2011 wurden nur für den Bereich Förderung der Berufausbildung 70.000,00 Euro (AStA 2007 50.000 Euro, AStA 2010 20.000 Euro) geplant. AStA 2007 wurde plangemäß zum Ende 2011 beendet. Die verbleibenden 83.070 Euro von 153.070 Euro konnten nach Änderung/Anpassung der Gesetzesgrundlage im SGB II/SGB III über Bundesmittel finanziert werden.

 

  1. Warum wird im Produktbereich 05 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege die Aufwendungen von 136.380€ auf 93.380€ gekürzt.

 

Es handelt sich hierbei um keine Kürzung, der Zuschuss an Pro Familia wird lediglich an einer anderen Stelle, nämlich unter dem Produkt 060205 geplant (siehe dazu die Erläuterungen zum SK 7128000 und dem Produkt 050601 auf Seite 268).