Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird n u r der Entwurf der Haushaltssatzung für des Jahrs 2012 vorgelegt. Der Kreisausschuss und die Verwaltung werden aufgefordert für 2012 einem Haushalt vorzulegen. Nach § 114a Abs. 3 erfolgt die Festsetzung für ein Haushaltsjahr.