Nachtrag: 01.12.2011

Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Leistung überplanmäßiger Ausgaben nach §§ 100/114 g HGO im Haushaltsjahr 2011 durch das Sozialamt bei folgenden Hilfen nach dem SGB XII wird zugestimmt:

 

1. Hilfe zum Lebensunterhalt                                                          1.800.000 €

2. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung                  1.000.000 €

 

 

Die erforderlichen Mittel werden gem. § 114g HGO auf den Produkten 1.05.01.01 (1 .800.000 €) und 1.05.01.03 (1.000.000 €) unter der Kontengruppe 72 überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen auf dem Produkt KdU (SGB II) 1.05.02.03 unter der Kontengruppe 72.