Nachtrag: 30.11.2011

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Klaus Peter Schellhaas gibt

 

den als Anlage beigefügten Vierteljahresbericht für das 3. Quartal 2011 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.

 

Nach den Bestimmungen des § 3 Krankenhausbetriebsverordnung und des § 21 Eigenbetriebsgesetzt hat die Krankenhausbetriebsleitung den Kreisausschuss und die Krankenhausbetriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten.

 

Mit dem beiliegenden Vierteljahresbericht kommt die Betriebsleitung dieser Verpflichtung nach.