Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die DADINA wird aufgefordert, die Verkehrsunternehmen zu bitten, bei Betrie­bsstörungen ihrer Informationspflicht durch das Fahrpersonal oder durch andere geeig­nete Mittel, wie z.B. die Verkehrsleitstelle, sorgfältig nachzukommen.

Dies betrifft insbesondere die Information über die Ursache, ggf. die voraussichtliche Dauer, die absehbaren Folgen und Lösungsangebote für die Weiterfahrt, alternative Fahrmöglichkeiten und Erreichbarkeit von Anschlüssen.