Nachtrag: 16.11.2011

Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück

 

übergibt den mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmten Bericht zur Kinder-Tagesbetreuung bzw. der Versorgungssituation 2010/11 im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

 

Sie weist darauf hin, dass gemäß § 30 Abs. 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches die Kommunen in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen haben, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Plätze in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege zur Verfügung stehen. Unbeschadet hiervon liegt die Gesamtverantwortung hinsichtlich der Sicherstellung subjektiver Rechtsansprüche, wie z.B. der Einlösung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren ab dem 01.08.2013 bei dem örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe, also dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Wie sich insbesondere aus den Darstellungen der Betreuungssituation für Kinder unter 3 Jahren ergibt sind die benannten Versorgungsziele der Kommunen höchst unterschiedlich und liegen zwischen 20 und 80 Prozent.

 

Bereits jetzt sei festzustellen, dass die Annahme nicht zutreffend ist, dass allen Nachfragen nach einem „U-3-Betreuungsplatz“ entsprochen werden kann, wenn für 35 Prozent der Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren Plätze geschaffen werden. Den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben ab dem 01.08.2013 alle Kinder in diesem Alterssegment (= 100 %). Legt man, wie der Landkreis Darmstadt-Dieburg, das im Zuge von Absprachen auf Bundesebene benannte und, zumindest in den westlichen Bundesländern, angestrebte Versorgungsziel von 35 Prozent zu Grunde, so bleibt rein rechnerisch eine Unterversorgung von 65 Prozent. Verlässliche Aussagen darüber, wie sich die Nachfragesituation tatsächlich entwickeln wird, sind heute sicherlich nicht möglich. Aufgrund der differenzierten Ausbauplanungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, welche durch ihre gegebene größere Nähe zur Bevölkerung und in Kenntnis der unterschiedlichen sozialräumlichen Gegebenheiten, die zu erwartende Nachfragesituation besser abschätzen können als der Landkreis Darmstadt-Dieburg, hoffe sie aber, dass tatsächlich allen Nachfragen nach einem Betreuungsplatz „vor Ort“ entsprochen werden kann. Das Risiko, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg im Rahmen seiner Gesamtverantwortung als Jugendhilfeträger angefragt wird, sofern sich diese Einschätzung nicht bestätigt, sei aber gegeben.