Nachtrag: 16.11.2011

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der „4QD-Qualitätskliniken.de GmbH“ durch die Klinikverbund Hessen GmbH wird nicht zugestimmt.

 

  1. Sofern eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist, wird die Kündigung gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages zum 31.12.2013 beschlossen. In diesem Fall soll darauf hingewirkt werden, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg sich nicht an den Kosten für die Beteiligung an der „4QD – Qualitätskliniken.de GmbH“H“ beteiligen muss.

 

  1. Von dem in Aussicht gestellten außerordentlichen Kündigungsrecht wird Gebrauch gemacht und die Beteiligung an der Klinikverbund Hessen GmbH beendet.