Nachtrag: 16.11.2011

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bildet einen Örtlichen Beirat im Sinne des § 18 d SGB II.  Die Mitglieder des Beirates werden entsprechend der beigefügten Liste berufen. Dazu wird jede Institution schriftlich aufgefordert, eine/n Vertreter/in und Stellvertreter/in zu benennen.

Der neu gebildete Beirat führt weiterhin den Titel Fachbeirat SGB II.