Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

1.      Welche Schlussfolgerungen zieht der Kreisausschuss für den Landkreis und seine Kommunen aus den Ergebnissen des „Energiegipfels“ der Hessischen Landesregierung?

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt Dieburg wurde im August 2011 durch Beschluss des Kreistages beauftragt, Handlungsempfehlungen für Maßnahmen einer zukunftsfähigen Energieversorgung des Landkreises zu erarbeiten. Die am 10. November veröffentlichten Empfehlungen des Abschlussberichtes des sogenannten Energiegipfels haben nach Einschätzung des Kreisausschusses zwar die Schwerpunkte der Handlungsfelder für die Energiewende richtig benannt, jedoch für die praktische Umsetzung keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte oder Anregungen geliefert. Die allgemeinen Forderungen lauten:

a) Ausbau eines zukunftsfähigen Energiemix aus erneuerbaren und fossilen Energien in Hessen mit dem Ziel einer Versorgung aus möglichst 100 % erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050

b) Identifizierung von Energieeffizienz- und Energieeinsparpotenzialen in Hessen

c) Anforderungen an eine verlässliche und versorgungssichere Energieinfrastruktur

d) Gesellschaftliche Akzeptanz einer veränderten Energiepolitik in Hessen

Zur konzeptionellen und inhaltlichen Erarbeitung konkreter Maßnahmen ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg auf eigene Instrumente angewiesen, die der Kreisausschuss unter Einbeziehung der zuständigen Gremien derzeit einrichtet (Energie-Kommission). Im Interesse der kreisangehörigen Kommunen ist die Tatsache enttäuschend, dass auch im Bereich der Energieversorgung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Kommunen insbesondere auf politischen Druck der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag weiterhin enge Beschränkungen auferlegt sind.


2.      Inwieweit ist zur Vorbereitung notwendiger energiepolitischer Entscheidungen (auch der Regionalplanung) insbesondere bei der Ausweisung von Flächen für Windkraft- und Biogasanlagen eine Zusammenarbeit mit der Stadt Darmstadt sowie den Landkreisen im Raum Starkenburg vorgesehen?

Die Energiewende verlangt neben der Ausschöpfung aller lokal vorhanden Ressourcen und Optionen und einer Gesamtstrategie auf Bundesebene auch die Nutzung von Synergieeffekten, die durch interkommunale Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit der verschiedenen staatlichen Ebenen erzielt werden können. Die bewährte Zusammenarbeit mit der Stadt Darmstadt und den Nachbarlandkreisen in Fragen gemeinsamer Interessen wird auch in der Thematik der Energiewende angemessene Anwendung finden. Hier kann den Ergebnissen aus den Beratungen der „Energie-Kommission“ nicht vorgegriffen werden.

 

3.      Beabsichtigt der KA, Beteiligungsmodelle z.B. zusammen mit den Kommunen für eine regionale oder interkommunale Energiestruktur zu entwickeln?

Eine enge Kooperation des Landkreises mit seinen kreisangehörigen Kommunen ist auch in der Thematik der Energiewende eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Zielerreichung und wird deshalb vom Kreisausschuss begrüßt und unterstützt. Inwieweit Beteiligungsmodelle für eine regionale oder interkommunale Energiestruktur von den Kommunen eingefordert und welche Modelle von diesen dabei präferiert werden, kann aktuell noch nicht beurteilt werden. Auf den Ergebnissen des Abwägungsprozesses der „Energie-Kommission“ aufbauend, wird der Kreisausschuss entscheiden, ob und in welcher Form Beteiligungsmodelle für den Landkreis Darmstadt-Dieburg in Frage kommen können.