Anfrage der Fraktion der FDP:
1.
Welche Schlussfolgerungen zieht der Kreisausschuss
für den Landkreis und seine Kommunen aus den Ergebnissen des „Energiegipfels“
der Hessischen Landesregierung?
Der Kreisausschuss des Landkreises
Darmstadt Dieburg wurde im August 2011 durch Beschluss des Kreistages beauftragt, Handlungsempfehlungen für
Maßnahmen einer zukunftsfähigen Energieversorgung des Landkreises zu
erarbeiten. Die am 10. November veröffentlichten Empfehlungen des
Abschlussberichtes des sogenannten Energiegipfels haben nach Einschätzung des
Kreisausschusses zwar die Schwerpunkte der Handlungsfelder für die Energiewende
richtig benannt, jedoch für die praktische Umsetzung keine wesentlichen neuen
Gesichtspunkte oder Anregungen geliefert. Die allgemeinen Forderungen lauten:
a) Ausbau eines zukunftsfähigen Energiemix aus erneuerbaren und fossilen
Energien in Hessen mit dem Ziel einer Versorgung aus möglichst 100 %
erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050
b) Identifizierung von Energieeffizienz- und Energieeinsparpotenzialen in
Hessen
c) Anforderungen an eine verlässliche und versorgungssichere
Energieinfrastruktur
d) Gesellschaftliche Akzeptanz einer veränderten Energiepolitik in Hessen
Zur konzeptionellen und inhaltlichen Erarbeitung konkreter Maßnahmen ist der
Landkreis Darmstadt-Dieburg auf eigene Instrumente angewiesen, die der
Kreisausschuss unter Einbeziehung der zuständigen Gremien derzeit einrichtet
(Energie-Kommission). Im Interesse der kreisangehörigen Kommunen ist die
Tatsache enttäuschend, dass auch im Bereich der Energieversorgung der
wirtschaftlichen Tätigkeit von Kommunen insbesondere auf politischen Druck der
FDP-Fraktion im Hessischen Landtag weiterhin enge Beschränkungen auferlegt
sind.
2. Inwieweit
ist zur Vorbereitung notwendiger energiepolitischer Entscheidungen (auch der
Regionalplanung) insbesondere bei der Ausweisung von Flächen für Windkraft- und
Biogasanlagen eine Zusammenarbeit mit der Stadt Darmstadt sowie den Landkreisen
im Raum Starkenburg vorgesehen?
Die Energiewende verlangt neben der
Ausschöpfung aller lokal vorhanden Ressourcen und Optionen und einer
Gesamtstrategie auf Bundesebene auch die Nutzung von Synergieeffekten, die
durch interkommunale Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit der verschiedenen
staatlichen Ebenen erzielt werden können. Die bewährte Zusammenarbeit mit der
Stadt Darmstadt und den Nachbarlandkreisen in Fragen gemeinsamer Interessen
wird auch in der Thematik der Energiewende angemessene Anwendung finden. Hier
kann den Ergebnissen aus den Beratungen der „Energie-Kommission“ nicht
vorgegriffen werden.
3.
Beabsichtigt der KA, Beteiligungsmodelle z.B.
zusammen mit den Kommunen für eine regionale oder interkommunale
Energiestruktur zu entwickeln?
Eine enge Kooperation des Landkreises mit
seinen kreisangehörigen Kommunen ist auch in der Thematik der Energiewende eine
Voraussetzung für eine erfolgreiche Zielerreichung und wird deshalb vom
Kreisausschuss begrüßt und unterstützt. Inwieweit Beteiligungsmodelle für eine
regionale oder interkommunale Energiestruktur von den Kommunen eingefordert und
welche Modelle von diesen dabei präferiert werden, kann aktuell noch nicht
beurteilt werden. Auf den Ergebnissen des Abwägungsprozesses der
„Energie-Kommission“ aufbauend, wird der Kreisausschuss entscheiden, ob und in
welcher Form Beteiligungsmodelle für den Landkreis Darmstadt-Dieburg in Frage
kommen können.