Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Aufgrund verschiedener  unklarer und widersprüchlicher Aussagen bezüglich des  geplanten Ärztehauses beim Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt

bittet die Kreistagsfraktion der Partei  DIE LINKE.  um die Beantwortung folgender Fragen hierzu:

 

1a)       Wurde das Grundstück für den Bau des Ärztehauses  an den früheren Investor

            und Bauherrn, der nach Abriss der alten Schwesternwohnheime die gesamten

            Flächen dort bebaut hat, verkauft?

 

Antwort:

Die Veräußerung des Grundstückes erfolgt im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Grundstücksveräußerung mit Bauverpflichtung für ein Gesundheitszentrum. Das Ausschreibungsverfahren läuft derzeit. Ein Grundstücksverkauf erfolgte bis jetzt noch nicht.

 

1b)       Wenn ja, ist er auch der Investor?

 

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1a)

 

1c)       Tritt die Krankenhaus-Unternehmensberatungsgruppe CMK,  der der

            Betriebsleiter des Kreiskrankenhauses, Herr Keller, früher als Geschäftsführer

            angehörte, als Investoren-Vermittler auf?

 

Antwort:

Nein, dies war zu keinem Zeitpunkt geplant.

 

1d)       Ist die Unternehmensberatungsgruppe CMK  Eigentümer und/oder

            Investor des Grundstückes?

 

Antwort:

Die CMK Partnerschaft Dr. Morar, Mutter & Keller wird sich nicht an der Ausschreibung beteiligen. Es war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen, dass die Partnerschaft als Investor für das Ärztehaus auftritt. Das Beratungsunternehmen CMK hat ihren Schwerpunkt im Bereich Klinik- und Managementberatung und war seither noch nie als Privatinvestor tätig.

 

2)         Falls die Fragen 1a-1d  negativ beantwortet werden, bitten wir um Auskunft,  in

             wessen Besitz sich zur Zeit das Grundstück, auf dem das Ärztehaus

            errichtet werden soll, befindet.

            In der Verwaltungsvorlage des Kreisausschusses vom 20.1.2011 für die

            Kreistagssitzung am  21.2.2011 ist eindeutig vermerkt, dass keine

            Ausschreibung erfolgt, um das Bauverfahren zu beschleunigen.

 

Antwort:

Das Grundstück befindet sich unverändert im Besitz des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

 

 

 

3a)       Auf welcher Grundlage hat  die Kreisverwaltung diese Aussage getroffen?

Bei einer Veranstaltung der Bürgervereinigung Groß-Umstadt am 13. März 2011in der Stadthalle Groß-Umstadt vertrat Herr Keller, der sich damals als

            Vertreter des Landrates vorstellte, hingegen die Meinung,  dass das

            Projekt europaweit ausgeschrieben werden muss.

 

Antwort:

Der Grundstücksverkauf geht mit einer Bauverpflichtung für ein Gesundheitszentrum einher. Um den erforderlichen Einfluss seitens des Trägers zu gewähren, ist man nach eingehender rechtlicher Prüfung zum Ergebnis gelangt, dass dies nur über eine europaweite Ausschreibung mit den entsprechenden Parametern möglich ist. Aus diesem Grund wurde entgegen der zunächst präferentiellen Vorgehensweise am Ende dieses Verfahren gewählt.

 

3b)       Erfolgt inzwischen die europaweite Ausschreibung  und wenn ja, auf welcher

            Grundlage?

 

Antwort:

Bei der europaweiten Ausschreibung handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit Bauauftrag gemäß VOB/A.

 

3c)       Wenn die europaweite Ausschreibung erfolgt ist  und der Termin noch bis

            15. Dezember 2011 läuft, so die Aussage von Betriebsleiter Keller in der vor

kurzem stattgefunden Infoveranstaltung des Kreiskrankenhauses, bitten wir um  Auskunft, warum den Kreistagsabgeordneten Anfang des Jahres keine

            ausreichende Bedenkzeit zu einer Entscheidungsfindung eingeräumt wurde!

Über die Nutzung des Ärztehauses gibt es ebenfalls widersprüchliche Aussagen.

 

Antwort:

Von Seiten der Betriebsleitung wurde auf Basis des damaligen Kenntnisstandes die Vorlage Nr. 4129-2011/DaDi „Verkauf eines Grundstückes an der Kreisklinik Groß-Umstadt zum Bau eines Ärztehauses“ eingebracht, um das Vorhaben auf den Weg zu bringen. An den grundlegenden Ausführungen in dieser Vorlage ergeben sich, auch durch die europaweite Ausschreibung, keine Änderungen.

 

4a)       Wie erklären sich die konkreten Aussagen in der Kreisverwaltungs-Vorlage vom 20.1.2011 zur Nutzung des Gebäudes?

 

Antwort:

Wie bereits ausgeführt, haben sich an den konkreten Aussagen in der Vorlage

Nr. 4129-2011/DaDi keine Änderungen ergeben. In der veröffentlichten Ausschreibung wird

ebenfalls ausgeführt, dass das Klinikum zirka 1.400 qm bis 1.900 qm für die Dauer von 4 bis 7

Jahre anmietet. Ebenso wird ausgeführt, dass es für die restliche Flächen Mietinteressenten gibt.

 

 

 

 

 

 

4b)       Wie konnten diese konkreten Aussagen zu diesem Zeitpunkt getroffen werden

            (20.1.2011), wenn lt. Herrn Keller eine europaweite Ausschreibung erfolgen

            muss?

            Bei der BVG-Veranstaltung am 13.3.2011 ließ  Herr Keller die Größe des

Neubaus und die räumliche Nutzung völlig offen, da nach erfolgter europaweiter Ausschreibung der Investor über Gestaltung und Nutzung frei entscheiden kann. Lt. Kreisverwaltungsvorlage vom 20.1.2011 will sich der Landkreis vom privaten Investor eine Wettbewerbsklausel  sowie ein Vetorecht als Mieter im Ärztehaus vertraglich einräumen lassen.

 

Antwort:

In der Vorlage Nr. 4129-2011/DaDi wurden lediglich Mietinteressenten ausgeführt, die ein ernsthaftes Interesse an der Anmietung von Räumen im Gesundheitszentrum gezeigt haben. Zur Erstellung eines Businessplans mit der erforderlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung waren diese

Sondierungsgespräche erforderlich. Diese Informationen sind auch für potentielle Investoren wichtig, um die Wirtschaftlichkeit eines solchen Projektes im Vorfeld abschätzen zu können.

 

5)                  Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll dies möglich sein?

 

Antwort:

Die Wettbewerbsklausel wie auch ein Vetorecht können vertraglich über den Mietvertrag abgesichert werden. Hierbei handelt es sich um keine gesetzliche Grundlage, sondern um eine Vereinbarung, die bilateral getroffen wird und als Bedingung in der Ausschreibung benannt wurde.

 

Ebenso sieht der Grundstückskaufvertrag ein Vorschlagsrecht für Mieter als auch eine Nutzungsbindung des Gesundheitszentrums vor. Die Nutzungsbindung wird ins Grundbuch eingetragen.