Anfrage der Fraktion von Die Linke:
Aufgrund verschiedener unklarer und widersprüchlicher Aussagen bezüglich des geplanten Ärztehauses beim Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt
bittet die Kreistagsfraktion der Partei DIE LINKE. um die Beantwortung folgender Fragen hierzu:
1a) Wurde das Grundstück für den Bau des Ärztehauses an den früheren Investor
und Bauherrn, der nach Abriss der alten Schwesternwohnheime die gesamten
Flächen dort bebaut hat, verkauft?
Antwort:
Die Veräußerung des
Grundstückes erfolgt im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung.
Gegenstand der
Ausschreibung ist die Grundstücksveräußerung mit Bauverpflichtung für ein
Gesundheitszentrum. Das Ausschreibungsverfahren läuft derzeit. Ein
Grundstücksverkauf erfolgte bis jetzt noch nicht.
1b) Wenn ja, ist er auch der Investor?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage
1a)
1c) Tritt die Krankenhaus-Unternehmensberatungsgruppe CMK, der der
Betriebsleiter des Kreiskrankenhauses, Herr Keller, früher als Geschäftsführer
angehörte, als Investoren-Vermittler auf?
Antwort:
Nein, dies war zu
keinem Zeitpunkt geplant.
1d) Ist die Unternehmensberatungsgruppe CMK Eigentümer und/oder
Investor des Grundstückes?
Antwort:
Die CMK Partnerschaft
Dr. Morar, Mutter & Keller wird sich nicht an der Ausschreibung beteiligen.
Es war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen, dass die Partnerschaft als Investor für
das Ärztehaus auftritt. Das Beratungsunternehmen CMK hat ihren Schwerpunkt im
Bereich Klinik- und Managementberatung und war seither noch nie als
Privatinvestor tätig.
2) Falls die Fragen 1a-1d negativ beantwortet werden, bitten wir um Auskunft, in
wessen Besitz sich zur Zeit das Grundstück, auf dem das Ärztehaus
errichtet werden soll, befindet.
In der Verwaltungsvorlage des Kreisausschusses vom 20.1.2011 für die
Kreistagssitzung am 21.2.2011 ist eindeutig vermerkt, dass keine
Ausschreibung erfolgt, um das Bauverfahren zu beschleunigen.
Antwort:
Das Grundstück
befindet sich unverändert im Besitz des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
3a) Auf welcher Grundlage hat die Kreisverwaltung diese Aussage getroffen?
Bei einer Veranstaltung der Bürgervereinigung Groß-Umstadt am 13. März 2011in der Stadthalle Groß-Umstadt vertrat Herr Keller, der sich damals als
Vertreter des Landrates vorstellte, hingegen die Meinung, dass das
Projekt europaweit ausgeschrieben werden muss.
Antwort:
Der Grundstücksverkauf
geht mit einer Bauverpflichtung für ein Gesundheitszentrum einher. Um den
erforderlichen Einfluss seitens des Trägers zu gewähren, ist man nach
eingehender rechtlicher Prüfung zum Ergebnis gelangt, dass dies nur über eine
europaweite Ausschreibung mit den entsprechenden Parametern möglich ist. Aus
diesem Grund wurde entgegen der zunächst präferentiellen Vorgehensweise am Ende
dieses Verfahren gewählt.
3b) Erfolgt inzwischen die europaweite Ausschreibung und wenn ja, auf welcher
Grundlage?
Antwort:
Bei der europaweiten
Ausschreibung handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit Bauauftrag gemäß
VOB/A.
3c) Wenn die europaweite Ausschreibung erfolgt ist und der Termin noch bis
15. Dezember 2011 läuft, so die Aussage von Betriebsleiter Keller in der vor
kurzem stattgefunden Infoveranstaltung des Kreiskrankenhauses, bitten wir um Auskunft, warum den Kreistagsabgeordneten Anfang des Jahres keine
ausreichende Bedenkzeit zu einer Entscheidungsfindung eingeräumt wurde!
Über die Nutzung des Ärztehauses gibt es ebenfalls widersprüchliche Aussagen.
Antwort:
Von Seiten der
Betriebsleitung wurde auf Basis des damaligen Kenntnisstandes die Vorlage Nr.
4129-2011/DaDi „Verkauf eines Grundstückes an der Kreisklinik Groß-Umstadt zum
Bau eines Ärztehauses“ eingebracht, um das Vorhaben auf den Weg zu bringen. An
den grundlegenden Ausführungen in dieser Vorlage ergeben sich, auch durch die
europaweite Ausschreibung, keine Änderungen.
4a) Wie erklären sich die konkreten Aussagen in der Kreisverwaltungs-Vorlage vom 20.1.2011 zur Nutzung des Gebäudes?
Antwort:
Wie bereits ausgeführt, haben sich an den
konkreten Aussagen in der Vorlage
Nr. 4129-2011/DaDi keine Änderungen ergeben.
In der veröffentlichten Ausschreibung wird
ebenfalls ausgeführt, dass das Klinikum
zirka 1.400 qm bis 1.900 qm für die Dauer von 4 bis 7
Jahre anmietet. Ebenso wird ausgeführt, dass
es für die restliche Flächen Mietinteressenten gibt.
4b) Wie konnten diese konkreten Aussagen zu diesem Zeitpunkt getroffen werden
(20.1.2011), wenn lt. Herrn Keller eine europaweite Ausschreibung erfolgen
muss?
Bei der BVG-Veranstaltung am 13.3.2011 ließ Herr Keller die Größe des
Neubaus und die räumliche Nutzung völlig offen, da nach erfolgter europaweiter Ausschreibung der Investor über Gestaltung und Nutzung frei entscheiden kann. Lt. Kreisverwaltungsvorlage vom 20.1.2011 will sich der Landkreis vom privaten Investor eine Wettbewerbsklausel sowie ein Vetorecht als Mieter im Ärztehaus vertraglich einräumen lassen.
Antwort:
In der Vorlage Nr.
4129-2011/DaDi wurden lediglich Mietinteressenten ausgeführt, die ein
ernsthaftes Interesse an der Anmietung von Räumen im Gesundheitszentrum gezeigt
haben. Zur Erstellung eines Businessplans mit der erforderlichen
Wirtschaftlichkeitsberechnung waren diese
Sondierungsgespräche
erforderlich. Diese Informationen sind auch für potentielle Investoren wichtig,
um die Wirtschaftlichkeit eines solchen Projektes im Vorfeld abschätzen zu
können.
5) Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll dies möglich sein?
Antwort:
Die Wettbewerbsklausel
wie auch ein Vetorecht können vertraglich über den Mietvertrag abgesichert
werden. Hierbei handelt es sich um keine gesetzliche Grundlage, sondern um eine
Vereinbarung, die bilateral getroffen wird und als Bedingung in der
Ausschreibung benannt wurde.
Ebenso sieht der
Grundstückskaufvertrag ein Vorschlagsrecht für Mieter als auch eine
Nutzungsbindung des Gesundheitszentrums vor. Die Nutzungsbindung wird ins
Grundbuch eingetragen.