Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss wird aufgefordert, die Mobitick-Vergabe wieder umzustellen, mit folgender Regelung:
- Für alle Kinder von Bedarfsgemeinschaften muss der Kreis grundsätzlich vorfinanzieren.
- Eltern, die zwei und mehr Kinder haben, können bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit, die Kosten für das Mobitick auf Antrag vorfinanziert bekommen.