Nachtrag: 13.10.2011

Beschluss: abgelehnt

Beschluss:

 

Der Landkreis Darmstadt- Dieburg verzichtet auf die Möglichkeit der Pauschalierung der Kosten von Unterkunft und Heizung, wie dies im §4a des hessischen OFFENSIV- Gesetzes ermöglicht wird.

Miete und Heizkosten werden bedürftigen Menschen in der tatsächlichen Höhe

bezuschusst.