Nachtrag: 13.10.2011

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Die Kreistagsbeschlüsse (0965-2005) und (0966-2005)  vom 23.08.2005 werden aufgehoben,

2. Die Liegenschaft „alte Schloßschule in Weiterstadt-Gräfenhausen“ (Gemarkung Gräfenhausen Flur 2 Nr. 368, Schloßgasse 1) wird wertgleich gegen die Liegenschaft „Teehaus“ Kreuzstraße 45 A (Gemarkung Weiterstadt Flur 2 Nr. 476/3) mit dem Magistrat der Stadt Weiterstadt getauscht.

 

3. Eine Teilfläche von 1960m² aus dem Grundstück Gemarkung Gräfenhausen Flur 2 Nr. 356/3 (Teilfläche Neue Schloßschule) wird gegen eine Teilfläche von 1960 m² aus dem Grundstück Gemarkung Weiterstadt Flur 16 Nr. 300/6 (Teilfläche Adam-Danz-Halle Weiterstadt) getauscht.

 

4. Der Eigenbetrieb Da-Di Werk wird mit der Abwicklung der beiden Tauschverträge beauftragt.

 

Kaufpreise fallen nicht an; die Erwerbsnebenkosten tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte. Für den Landkreis werden die Erwerbsnebenkosten vom Eigenbetrieb Da-Di Werk Gebäudemanagement übernommen. Die entsprechenden Mittel stehen im Wirtschaftsplan 2011 zur Verfügung.