Nachtrag: 13.10.2011

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die nachstehende Satzung wird beschlossen:

 

13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die

„Betreuenden Grundschulen“

an Schulen im

Landkreis Darmstadt-Dieburg

 

Aufgrund der §§ 5, 16, 17, 30 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) in der Fassung vom 12.12.2008 (GVBl. I 2009 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.11.2010 (GVBl. I S. 421), hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg in seiner Sitzung am                         folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

In § 1 wird folgender Abs. 2 neu eingefügt:

 

Platzsharing (die gemeinsame Inanspruchnahme eines Platzes durch zwei Kinder – anmeldende Familie und Partnerfamilie) ist in Absprache mit der Leitung der kreiseigenen Betreuenden Grundschulen (Abt. Familienförderung) in Einzelfällen möglich, sofern die betrieblichen Abläufe in der Einrichtung dies zulassen. In jeder Betreuenden Grundschule können maximal 10 % der Plätze als Platzsharing-Plätze ausgewiesen werden. Ein Rechtsanspruch auf Platzsharing besteht nicht.

 

Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden zu Abs. 3 und 4.

 

§ 2 Abs. 1 Ziffer 1.8. erhält folgende Fassung:

 

1.8.            John-F.-Kennedy-Schule, Münster

für die Betreuung von 7.00 Uhr bis 13.15 Uhr:              70,-- €

für die Betreuung von 7.00 Uhr bis 14.15 Uhr:              86,-- €

            für die Betreuung von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr:              102,-- €

            für die Betreuung von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr:              128,-- €

 

§ 2 Abs. 1 Ziffer 1.10. erhält folgende Fassung:

 

1.10.    Hans-Gustav-Röhr-Schule, Ober-Ramstadt

für die Betreuung von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr:              68,-- €

für die Betreuung von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr:               83,-- €

für die Betreuung von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr:              93,-- €

 

§ 2 Abs. 2  Satz 2 wird neu eingefügt:

 

Sofern Platzsharing gemäß § 1 Abs. 2 dieser Satzung erfolgt, richtet sich die Gebührenpflicht an die anmeldende Familie.

 

§ 2 Abs. 4 a) entfällt

 

In § 2 Abs. 4 b) wird im 1. Halbsatz das Wort „weiter“ gestrichen.

 

Die bisherigen Buchstaben b) und c) werden a) und b).

 

In § 2 wird folgender Abs. 5 neu eingefügt:

 

Soweit mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Betreuende Grundschule besuchen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Darmstadt-Dieburg befindet, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind um 50 %.

 

§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

Abmeldungen sind nur zum Schulhalbjahr (31.01.) möglich. Die Abmeldung muss spätestens einen Monat (31.12.) vor dem Ende des Schulhalbjahres schriftlich erfolgen.

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.12.2011 in Kraft.