Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Dem Antrag der Offenen Schule Babenhausen vom 05.10.2011, auf Grundlage des § 14 Abs. 1 und 2 des novellierten Hessischen Schulgesetzes in einem Schulversuch zu überprüfen, ob in Abweichung zu den geltenden Regelungen der Unterrichtsorganisation ein schulformübergreifender Schulzweig (IGS) und ein G8-Zweig kooperierend unter einem Dach einer Gesamtschule im Sinne der Weiterentwicklung des Schulwesens eine Verbesserung des schulischen Angebots für die Schülerinnen und Schüler erreicht werden kann, wird zugestimmt.

 

  1. Die Genehmigung beim Hessischen Kultusministerium ist einzuholen.