Beschluss:
Für Mieten zur Unterbringung ausländischer Flüchtlinge werden im Haushaltsjahr 2011 weitere 200.000 Euro benötigt.
Die erforderlichen Mittel werden gem. § 114g HGO auf dem Produkt 1.05.04.01.00 unter der Kontengruppe 67 überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Produkt 1.05.03.01.00 unter der Kontengruppe 54.