Beschluss:
1. Die Kreistagsbeschlüsse (0965-2005) und (0966-2005) vom 23.08.2005 werden aufgehoben,
2. Die Liegenschaft „alte Schloßschule in Weiterstadt-Gräfenhausen“ (Gemarkung Gräfenhausen Flur 2 Nr. 368, Schloßgasse 1) wird wertgleich gegen die Liegenschaft „Teehaus“ Kreuzstraße 45 A (Gemarkung Weiterstadt Flur 2 Nr. 476/3) mit dem Magistrat der Stadt Weiterstadt getauscht.
3. Eine Teilfläche von 1960m² aus dem Grundstück Gemarkung Gräfenhausen Flur 2 Nr. 356/3 (Teilfläche Neue Schloßschule) wird gegen eine Teilfläche von 1960 m² aus dem Grundstück Gemarkung Weiterstadt Flur 16 Nr. 300/6 (Teilfläche Adam-Danz-Halle Weiterstadt) getauscht.
4. Der Eigenbetrieb Da-Di Werk wird mit der Abwicklung der beiden Tauschverträge beauftragt.
Kaufpreise fallen nicht an; die Erwerbsnebenkosten tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte. Für den Landkreis werden die Erwerbsnebenkosten vom Eigenbetrieb Da-Di Werk Gebäudemanagement übernommen. Die entsprechenden Mittel stehen im Wirtschaftsplan 2011 zur Verfügung.