Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

Das statistische Bundesamt hat auf die im Jahr 2010 gegenüber dem bereits 2009 erreichten Höchststand weiter gestiegene Zahl von Inobhutnahmen durch die Jugendämter in Deutschland hingewiesen.

 

Vor dem Hintergrund einer Meldung des Statistischen Bundesamtes, nach der die Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2010 gegenüber dem schon sehr hohen Wert im Jahr 2009 nochmals gestiegen ist, stellt die CDU- Kreistagsfraktion die folgenden Fragen:

 

 

  1. Wie stellt sich die Situation im Landkreis Darmstadt-Dieburg dar?

 

Siehe Frage 2

 

 

  1. Wie sind die Fallzahlen?

 

Auch in unserem Landkreis ist seit 2006 eine Steigerung der Schutzmaßnahmen zu verzeichnen.

 

2006

2007

2008

2009

2010

2006- 2010

97

95

101

116

142

+46,4%

 

Mit einer Steigerung von 46,4% liegen wir im Bundestrend, der in den letzten 5 Jahren eine Zunahme der Schutzmaßnahmen von 42% ausweist. Die Abweichung von 4,4% ist dadurch zu erklären, dass bis einschließlich 2005 für unser Jugendamt nur Stichtagswerte ermittelt wurden, die Steigerungsrate also nur bezogen auf 4 Jahre berechnet werden kann. Zu beachten ist weiterhin, dass im Jahr 2010 die Inobhutnahmen von einmal 5 und einmal 4 jungen Menschen aus jeweils einer Familie erforderlich waren. Dies relativiert die Steigerung von 26 Fällen im Jahr 2010 gegenüber 2009.

 

 

Von den 142 in Obhut genommenen jungen Menschen waren 70 weiblich (49,3%) und 72 männlich (50,7%). Während der Anteil der Mädchen bei den Hilfen zur Erziehung und den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr 2010 bei 34,7% gelegen hat ( 65,3% Jungen), sind sie seit Jahren etwa zur Hälfte von Schutzmaßnahmen betroffen.

 

 

  1. Ist die Unterbringung in jedem Fall gewährleistet und wenn ja, wo und wie?

 

Die Unterbringung von jungen Menschen, die gem. § 42 SGB VIII in Obhut genommen werden, ist in jedem Falle gesichert. Dies schließt nicht aus, dass es in den Bereitschaftspflegestellen und der Notaufnahme im Landkreis Darmstadt-

Dieburg zu Engpässen kommt und weiter entfernt liegende Plätze in Anspruch genommen werden müssen. Die Erreichbarkeit des Jugendamtes in Notfällen ist

über die Polizei im Rahmen der Rufbereitschaft an 365 Tagen rund um die Uhr gegeben.

 

Die Unterbringung von Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren erfolgt in zzt. 7 Bereitschaftspflegefamilien mit 8 Plätzen. Eine weitere Bereitschaftspflegefamilie mit einem Platz wird uns ab Mitte November 2011 zur Verfügung stehen. Wir werden dann unser Soll mit 8 Familien und 9 Plätzen wieder erreicht haben. Die meisten Bereitschaftspflegefamilien haben eigene Kinder, die noch in ihrem Haushalt leben.

 

Für die Unterbringung junger Menschen ab dem 12. Lebensjahr steht die Notaufnahme des St. Josephshauses Klein- Zimmern zur Verfügung. Hier werden 3 Plätze für unser Jugendamt vorgehalten, die i.d.R. auch belegt sind. Eine zeitgleiche Belegung mit bis zu 5 Jugendlichen stellt keine Ausnahme mehr dar. Um Plätze in Notaufnahmeeinrichtungen konkurrieren häufig mehrere Jugendämter. Bei Engpässen oder spezieller Indikation  belegen wir auch

Einrichtungen in Bensheim, Hanau, Groß- Gerau, Mühlheim a.M. und Mainz (Schutzsstelle für Mädchen bei sexueller Gewalt). Das St. Josephshaus hat dem Jugendamt Darmstadt- Dieburg  außerhalb der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung eine Aufnahmegarantie gegeben. Dies bedeutet, dass unsere Rufbereitschaft verlässlich auf Notplätze zurückgreifen kann. Der Tagessatz für einen Platz in der Notaufnahme beträgt 188,93€.

 

 

  1. Wie hoch sind die Kosten?

 

Bereitschaftspflege:

Vorhaltepauschale (monatlich)                                       152€

1,5 fache Pflegesatz (monatlich durchschnittlich)       1.100€

 

Notaufnahme St. Josephshaus (Tagessatz)                     189€

 

 

Im Jahr 2010 wurden für Schutzmaßnahmen in Bereitschaftspflegestellen und Notaufnahmeeinrichtungen 613.153€ aufgewendet.