Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Darmstadt- Dieburg verzichtet auf die Möglichkeit der
Pauschalierung der Kosten von Unterkunft und Heizung, wie dies im §4a des
hessischen OFFENSIV- Gesetzes ermöglicht wird.
Miete und Heizkosten werden bedürftigen Menschen in der tatsächlichen
Höhe
bezuschusst.