Beschluss: zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Darmstadt- Dieburg verzichtet auf die Möglichkeit der Pauschalierung der Kosten von Unterkunft und Heizung, wie dies im §4a des hessischen OFFENSIV- Gesetzes ermöglicht wird.

Miete und Heizkosten werden bedürftigen Menschen in der tatsächlichen Höhe

bezuschusst.