Sitzung: 27.10.2011 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0385-2011/DaDi
Kreisbeigeordneter Fleischmann gibt die nachfolgende Beantwortung der Anfrage der Abg. Slabon (FDP) in der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses am 08.09.2011 durch das Staatliche Schulamt zur Kenntnis:
„...Entscheidungsgrundlage
für die Lenkung von Schülern der Hessenwaldschule war, dass sowohl die
Hessenwaldschule als auch die Albrecht-Dürer-Schule ohne Lenkung eine
3-Zügigkeit erreicht hätten, bei Lenkung jedoch eine Schule die Zweizügigkeit
und eine die Dreizügigkeit hätte.
Da an der
Albrecht-Dürer-Schule mehr Schülerinnen
und Schüler hätten gelenkt werden müssen (10) und hier auch eine Dreizügigkeit
notwendiger ist (anschließende Gymnasiale Oberstufe an der Schule) als an der
Hessenwaldschule (6 ), fiel die Entscheidung zur Erhaltung der Zweizügigkeit an
der Hessenwaldschule durch Lenkung von 6 Schülerinnen und Schülern und die
Erhaltung der Dreizügigkeit an der Albrecht-Dürer-Schule.
Welche Schüler dann
gelenkt werden, liegt unter Berücksichtigung sozialer Kriterien (Geschwisterkind,
Wohnortnähe, etc. )als Entscheidung bei der Schulleitung der jeweiligen Schule.
Das Staatliche Schulamt arbeitet hier ausschließlich Zahlbezogen.“