Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordneter Fleischmann gibt die nachfolgende Beantwortung der Anfrage der Abg. Slabon (FDP) in der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses am 08.09.2011 durch das Staatliche Schulamt zur Kenntnis:

 

...Entscheidungsgrundlage für die Lenkung von Schülern der Hessenwaldschule war, dass sowohl die Hessenwaldschule als auch die Albrecht-Dürer-Schule ohne Lenkung eine 3-Zügigkeit erreicht hätten, bei Lenkung jedoch eine Schule die Zweizügigkeit und eine die Dreizügigkeit hätte.

Da an der Albrecht-Dürer-Schule mehr  Schülerinnen und Schüler hätten gelenkt werden müssen (10) und hier auch eine Dreizügigkeit notwendiger ist (anschließende Gymnasiale Oberstufe an der Schule) als an der Hessenwaldschule (6 ), fiel die Entscheidung zur Erhaltung der Zweizügigkeit an der Hessenwaldschule durch Lenkung von 6 Schülerinnen und Schülern und die Erhaltung der Dreizügigkeit an der Albrecht-Dürer-Schule.

 

Welche Schüler dann gelenkt werden, liegt unter Berücksichtigung sozialer Kriterien (Geschwisterkind, Wohnortnähe, etc. )als Entscheidung bei der Schulleitung der jeweiligen Schule.

Das Staatliche Schulamt arbeitet hier ausschließlich Zahlbezogen.