Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigordnete Lück teilt mit:

 

dass bei sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg durch den Wegfall des Zivildienstes ab 01.07. 2011 mit negativen Auswirkungen gerechnet werden muss. Entsprechende Hinweise von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und ambulanten Diensten, die im Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderung tätig sind, liegen inzwischen vor.

 

1. Situation im Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Landkreis Darmstadt-Dieburg

 

Im Fahrdienst wurden Zivildienstleistende seither zur Beförderung vom Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern in Spezialfahrzeugen eingesetzt. Der Einsatz der Zivildienstleistenden ermöglichte eine kostengünstige Beförderung von Menschen mit starken Mobilitätseinschränkungen im Rahmen der Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Durch den Wegfall dieser Kräfte kann es zu Leistungseinschränkungen für Betroffene kommen. Aktuell können nicht alle gewünschten Fahrten durch die Fahrdienste sichergestellt werden.

Die Anbieter der Fahrdienste hoffen noch darauf, dass die Fahrten durch Einsatz von Freiwilligen des neuen Bundesfreiwilligendienstes bald wieder im seitherigen Umfang erbracht werden können. Bisher stößt dieser neu geschaffene Freiwilligendienst, der die personelle Lücke durch  den Wegfall des Zivildienstes füllen soll, auf wenig Interesse.

 

Für den Fall, dass die im Fahrdienst entstandene Personallücke nicht durch den neuen Freiwilligendienst geschlossen werden kann, muss davon ausgegangen werden, dass das seitherige Leistungsangebot nur durch Einsatz höherer Mittel (bedingt durch höhere Personalkosten in den Fahrdiensten) durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg aufrecht erhalten werden kann.

Die wichtigen Mobilitätshilfen, die durch die Fahrdienste erbracht werden, sind Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und damit Pflichtleistungen nach dem  SGB XII.

 

Mögliche finanzielle Auswirkungen für den Landkreis können noch nicht beziffert werden.

 

 

2. Aktuelle Lage im Bereich der Hilfen zur angemessenen Schulbildung für Kinder/ Jugendliche mit Behinderung nach dem SGB XII

 

Bis zum 30.06.2011 wurden Zivildienstleistende auch für Schulbegleitungen und Schulassistenzen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung eingesetzt.

 

Durch eine schrittweise Reduzierung der Zivildienstzeiten entstanden bereits in den vergangenen Jahren Ausfallzeiten, die durch Einsatz von fest angestellten und daher teureren Kräften der ambulanten Dienste kompensiert werden mussten. Dadurch war bereits in den vergangenen Jahren eine sukzessive Kostensteigerung im Bereich der Hilfen in Schulen zu verzeichnen.

Der komplette Wegfall des Zivildienstes kann nach aktuellen Aussagen der Leistungserbringer wohl nur durch Einsatz von fest angestellten Integrationskräften kompensiert werden. Interessierte Freiwillige aus dem Bereich des neuen Bundesfreiwilligendienstes stehen den ambulanten Diensten, die Schulbegleitungen und Schulassistenzen leisten, aktuell noch nicht zur Verfügung.

 

Bei den Hilfen zur angemessenen Schulbildung nach dem SGB XII wird der Wegfall des Zivildienstes finanzielle Auswirkungen, die allerdings noch nicht beziffert werden können, mit sich bringen. Kostensteigerungen im Volumen von mehreren hunderttausend Euro sind möglich.

 

Im Bereich der Schulintegration ist auch eine zunehmende Tendenz zu einer Leistungserbringung durch Fachkräfte festzustellen. Die Anzahl junger Menschen mit komplexen und Mehrfachbehinderungen steigt seit Jahren.

 

Im Hinblick auf einen schrittweisen Aufbau eines inklusiven Bildungssystems, das in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgesehen ist, muss mit einer auch in künftigen Haushaltsjahren dynamischen Kostenentwicklung gerechnet werden.