Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes (Familienförderung) wird beauftragt:

 

1)  Die Errichtung einer Fachstelle Jugendberufshilfe für den Westkreis unter Einbeziehung eines freien Trägers der Jugendhilfe zu betreiben (§ 4, Abs. 2, 13 SGB VIII).

 

2)  Grundlage für die pädagogische Arbeit der Fachstellen Jugendberufshilfe im Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Verhandlungen mit freien Trägern bildet der dieser Vorlage beigefügte Entwurf einer Leistungsbeschreibung für die Fachstellen Jugendberufshilfe.

 

3)  Hinsichtlich der Finanzierung der Beratungsstellen haben der/die Träger eine angemessene Eigenleistung zu erbringen (§ 74 Abs. 1 Ziffer 4 SGB VIII). Die Zuwendung des Kreises erfolgt als Förderungsfinanzierung im Rahmen der im Wirtschaftsplan 2010/2011 unter dem Produkt 1.06.03.01.00 bereitstehenden und künftigen Haushalten bereit zu stellenden Fördermittel.

 

4) Dem Kreisausschuss sind zu gegebener Zeit die Entwürfe entsprechender Verträge, nach vorheriger Beratung im Jugendhilfeausschuss, zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2011 auf dem Produkt 1.06.03.01 unter der Kontengruppe 71 haushaltsrechtlich zur Verfügung.