Beschluss:
1. Der 8. Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebs „Da-Di-Werk, Eigenbetrieb für Gebäude- und Umweltmanagement“ wird zugestimmt.
2. a.) Über die von der Betriebsleitung abgeschlossenen Geschäfte betreffend Auftragsvergaben
ab einem Wert von 100.000 Euro bis 500.000 Euro ist die Betriebskommission durch ein ausführliches Berichtswesen mindestens vierteljährlich zu informieren. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung der rechtzeitigen Unterrichtung der Betriebskommission durch die Betriebsleitung über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes
(§ 4 Abs. 2 EigBGes).
2. b.) Die Betriebskommission ist jeweils nach Abschluss eines Kreditvertrages mit Erläuterungen über die Entscheidungsgründe in der nächstfolgenden Sitzung zu unterrichten.