Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

-         Der Kreistag bekräftigt seine zustimmende Haltung zur Errichtung einer weiterführenden Schule für die Gemeinde Mühltal ausdrücklich. Der Kreistag erklärt alle politisch und juristisch möglichen Maßnahmen ergreifen zu wollen, um die Errichtung einer weiterführenden Schule für die Gemeinde Mühltal noch zu ermöglichen.

 

-         Der Kreistag weist die Begründung zur Entscheidung der Kultusministerin Henzler als in wesentlichen Positionen sachlich unzutreffend zurück.

 

-         Aus diesen Gründen wird der Kreisausschuss aufgefordert, gegen den ablehnenden Bescheid des Hessischen Kultusministeriums betreffend Errichtung einer kooperativen Gesamtschule in Mühltal vom 01.09.2011 fristgerecht Klage zu erheben.

 

 

Begründung:

 

Zur Dringlichkeit: Aufgrund der Klagefrist von nur einem Monat (gemäß Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides des Hessischen Kultusministeriums vom 01.09.2011) ist eine besondere Dringlichkeit geboten. Versäumen der Kreistag und die Kreisverwaltung ein gerichtliches Vorgehen bis spätestens 03. Oktober 2011 (Ablauf der Klagefrist) so wird der Bescheid bestandskräftig und somit die negative Entscheidung zur Mühltalschule unumstößlich.

 

Zur Sache: Die Entscheidung des Kultusministeriums überraschte alle an diesem Projekt Beteiligten im Landkreis zu Beginn der Woche sehr. Die Ausführungen und Begründungen des Ministeriums führen zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung, die vom Kreistag strikt abgelehnt wird. Die Zahlen und Behauptungen im Ablehnungsbescheid können nicht nachvollzogen werden. Insbesondere verkennt das Ministerium die breit getragene Elterninitiative vor Ort. Eine ausführliche und weitergehende Begründung erfolgt mündlich.