Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Richtlinie zur Budgetierung an Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg wird beschlossen.

 

2.      Die Bemessungsgrundlagen für die Schulbudgets entsprechend Ziffer 3.5. der Richtlinie werden zur Kenntnis genommen.

 

3.      Die Übertragung von nicht verausgabten Mitteln der Schulbudgets erfolgt entsprechend Ziffer 3.4. der Richtlinie.

 

4.      Der Beschluss des Kreistages vom 13.12.2010 (KA/VIII-3974-2010/DaDi) wird aufgehoben.

 

5.      Die Personalabteilung wird ermächtigt, auf Vorschlag der Abteilung Schulservice den Schulleitungen die Befugnis zum Abschluss von Verträgen (Ziffer 3.9. der Richtlinie) sowie Feststellungs- und Anordnungsbefugnisse (Ziffer 3.12. der Richtlinie) zu erteilen.

 

6.      Der Kreisausschuss legt nach Ablauf des Haushaltsjahres 2012 einen Erfahrungsbericht vor.