Sitzung: 19.09.2011 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der FDP-Fraktion:
- Welche
Haushaltsdaten ergeben sich für den Landkreis Darmstadt-Dieburg aus der
aktuellen Steuerentwicklung, wonach die Einnahmen der hessischen Kummunen
in 2011 rund 6 683 Mio €, 2012 rund 7 178 Mio € betragen werden
und sich diese Entwicklung aus heutiger Sicht bereits 2015 auf 8 275
€ erhöhen werden, was einer Steigerung von 24 % im Zeitraum von 2011-2015
entspricht?
Die kommunalen Steuereinnahmen wirken sich nur indirekt und
zeitversetzt über den kommunalen Finanzausgleich auf den Landkreis aus. Die
steigende Finanzkraft der Gemeinden als auch die Steigerung der KFA-Mittel wird
sich erhöhend auf die Kreisumlagegrundlagen und Schlüsselzuweisungen auswirken.
Genaue Haushaltsdaten lassen sich aber auf Basis der pauschalen Äußerungen auf
Grund der unzähligen Einflussfaktoren im KFA nicht ableiten.
- Welchen
Anteil erwartet der Landkreis aus der für die für nächsten Jahre
prognostizierte Steigerung der KFA-Mittel auf 3 830 Mio €?
Folgende Haushaltsansätze ergeben sich, bei unveränderten Hebesätzen,
aus der aktuellen Erlasslage des HMdF, die die aktuellen Steuerschätzungen
berücksichtigt:
|
Plan 2011 |
vorläufig 2011 |
vorläufig 2012 |
Kreisumlage |
84.605.705 |
92.935.553 |
94.220.385 |
Schulumlage |
49.852.655 |
54.760.893 |
55.517.960 |
Schlüsselzuweisung |
25.664.540 |
30.664.931 |
38.325.721 |
Summe |
160.122.900 |
178.361.377 |
188.064.066 |
Die Ansätze für die Folgejahre 2013ff.
werden auf Grundlage des noch nicht veröffentlichten Orientierungsdatenerlasses
des HMdF ermittelt.
- Wie
wirken sich die im Rahmen der Gemeindefinanzreform vereinbarten
Kostenübernahme des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung in den Folgejahren bis 2015 für den Kreishaushalt aus?
Der Gesetzesentwurf, der sich jedoch nur auf das Jahr 2012 bezieht,
sieht vor, dass der Bund 45 % der Nettoausgaben des Vorvorjahres der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Die Regelungen für
die weiteren Jahre sollen in einem eigenständigen Gesetz, das 2012
verabschiedet werden soll, festgelegt werden. Derzeit erstattet der Bund ca. 15
% der Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Durch
die neue Regelung kann mit Zuweisungen in Höhe von ca. 3 Mio. Euro in 2012, 5
Mio. Euro in 2013 sowie 7 Mio. Euro in 2014 und 2015 gerechnet werden.
Grundlage der Berechnung sind die Istwerte aus 2010 und die Planwerte aus 2011.
- Ich der Kreisausschuss entschlossen, die prognostizierten Mehreinnahmen im Wesentlichen zur Konsolidierung des noch defizitären Kreishaushaltes und seiner Gemeinden zu verwenden?
Die Schulumlage ist zweckgebunden für die Aufwendungen aus der
Schulträgerschaft zu verwenden und kommt somit nicht einer Konsolidierung des
Kreishaushalts zu Gute. Darüber hinaus obliegt diese Entscheidung in erster
Linie dem Kreistag über die Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes.
(Quelle: Pressestelle des Ministerium der Finanzen, Wiesbaden; 16.08.2011)