Sitzung: 19.09.2011 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der Fraktion Die Linke:
Laut einem Pressebericht (DE vom 13. 8. 11) bemängeln die Eltern der Kinder an der Sprachheilschule „Am Kiefernwäldchen“ in Griesheim lange Anfahrtszeiten und mangelnde Sicherheit.
Wir fragen:
- Warum wurde eine Neu-Ausschreibung vorgenommen?
Bei dem zu vergebenden Auftragsvolumen der
Schülerbeförderungsleistungen für die Sprachheilschulen „Schule am
Kiefernwäldchen“ in Griesheim und „Mira-Lobe Schule“ in Eppertshausen handelt
es sich um eine nach VOL ausschreibungspflichtige Maßnahme, zu der der
Landkreis gesetzlich verpflichtet ist.
- Wurde die Ausschreibung so formuliert, dass die seitherigen Bedingungen erfüllt sein müssen oder wurde lediglich der kostengünstigste Transport nachgefragt?
Gemeinsam mit der Dadina wurden im Vorfeld
der Ausschreibungen Tourenplanungen für die Unternehmer ausgearbeitet, die als
einzelne Lose in die Ausschreibung aufgenommen wurden. Um eine
Wettbewerbsgleichheit herzustellen, und auch kleineren Unternehmen die Chance
zu geben, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, ist es rechtlich allerdings
ausgeschlossen, Details wie z.B. den Transport in Kleinbussen, in der
Ausschreibung vorzugeben.
- Um wie viel Euro pro Schuljahr ist der Transport jetzt günstiger?
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler
zur Schule am Kiefernwäldchen kostete im Schuljahr 2010/201 rund 230.000,00
EUR. Für das Schuljahr 2011/2012 werden Kosten in Höhe von rund 170.000,00 EUR erwartet.
Ein direkter Kostenvergleich ist allerdings nicht möglich, da die Tourenplanung
für die Schule insgesamt, und nicht jahrgangsweise getrennt erfolgt.
- Welche Altersgruppe ist betroffen?
In den beiden Sprachheilschulen können
Kinder ab den Vorschulklassen bis einschließlich 6. Klasse beschult werden. Die
Schule am Kiefernwäldchen beschult im Schuljahr 2011/2012 Kinder bis zur 4.
Klasse.
- Werden Fahrtzeiten von bis zu 1 ½ Stunden plus ein Fußweg bis zu 20 Minuten für zumutbar gehalten?
Das Hess. Schulgesetz schreibt in § 161
keine festen Richtwerte für den unbestimmten Rechtsbegriff des „zumutbaren
Schulweges“ vor. In der Rechtsprechung wird dieser unterschiedlich ausgelegt.
Bei Grundschulen werden einfache Wege von rund 75-85 min noch als zumutbar
angesehen, während in weiterführenden Schulen einfache Schulwege von 139
Minuten als zumutbar gelten.
Der Landkreis strebt einen einfachen
Schulweg von grundsätzlich 60 Minuten als Standard für Kinder im
Grundschulalter an. Dieser kann in begründeten Einzelfällen geringfügig
überschritten werden.