Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion Die Linke:

 

Laut einem Pressebericht (DE vom 13. 8. 11) bemängeln die Eltern der Kinder an der Sprachheilschule „Am Kiefernwäldchen“ in Griesheim lange Anfahrtszeiten und mangelnde Sicherheit.

Wir fragen:

  1. Warum wurde eine Neu-Ausschreibung vorgenommen?

 

Bei dem zu vergebenden Auftragsvolumen der Schülerbeförderungsleistungen für die Sprachheilschulen „Schule am Kiefernwäldchen“ in Griesheim und „Mira-Lobe Schule“ in Eppertshausen handelt es sich um eine nach VOL ausschreibungspflichtige Maßnahme, zu der der Landkreis gesetzlich verpflichtet ist.

 

  1. Wurde die Ausschreibung so formuliert, dass die seitherigen Bedingungen erfüllt sein müssen oder wurde lediglich der kostengünstigste Transport nachgefragt?

 

Gemeinsam mit der Dadina wurden im Vorfeld der Ausschreibungen Tourenplanungen für die Unternehmer ausgearbeitet, die als einzelne Lose in die Ausschreibung aufgenommen wurden. Um eine Wettbewerbsgleichheit herzustellen, und auch kleineren Unternehmen die Chance zu geben, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, ist es rechtlich allerdings ausgeschlossen, Details wie z.B. den Transport in Kleinbussen, in der Ausschreibung vorzugeben.

 

  1. Um wie viel Euro pro Schuljahr ist der Transport jetzt günstiger?

 

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Schule am Kiefernwäldchen kostete im Schuljahr 2010/201 rund 230.000,00 EUR. Für das Schuljahr 2011/2012 werden Kosten in Höhe von rund 170.000,00 EUR erwartet. Ein direkter Kostenvergleich ist allerdings nicht möglich, da die Tourenplanung für die Schule insgesamt, und nicht jahrgangsweise getrennt erfolgt.

 

  1. Welche Altersgruppe ist betroffen?

 

In den beiden Sprachheilschulen können Kinder ab den Vorschulklassen bis einschließlich 6. Klasse beschult werden. Die Schule am Kiefernwäldchen beschult im Schuljahr 2011/2012 Kinder bis zur 4. Klasse.

 

  1. Werden Fahrtzeiten von bis zu 1 ½ Stunden plus ein Fußweg bis zu 20 Minuten für zumutbar gehalten?

 

Das Hess. Schulgesetz schreibt in § 161 keine festen Richtwerte für den unbestimmten Rechtsbegriff des „zumutbaren Schulweges“ vor. In der Rechtsprechung wird dieser unterschiedlich ausgelegt. Bei Grundschulen werden einfache Wege von rund 75-85 min noch als zumutbar angesehen, während in weiterführenden Schulen einfache Schulwege von 139 Minuten als zumutbar gelten.

Der Landkreis strebt einen einfachen Schulweg von grundsätzlich 60 Minuten als Standard für Kinder im Grundschulalter an. Dieser kann in begründeten Einzelfällen geringfügig überschritten werden.