Sitzung: 19.09.2011 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der Fraktion Die Linke:
Frage 1:
Mit wie viel
Prozent ist die U3-Versorgung in den Kommunen des Landkreises erfüllt?
Diese Frage
lässt sich nicht beantworten, da zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen
zu der am 1.8.2013 gegebenen Nachfragesituation von Eltern möglich sind. Ab dem
1.8.2013 besteht ein subjektiver Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
(Tageseinrichtung oder Tagespflege) für jedes Kind, welches das erste
Lebensjahr vollendet hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (§ 24 Abs.
2 SGB VIII). Es folgt dann der Rechtsanspruch auf Förderung von Kindern, die
das dritte Lebensjahr vollendet haben, auf einen Platz in einer
Kindertageseinrichtung bis zum Schuleintritt (§ 24 Abs. 3 SGB VIII). Die der
Fachabteilung durch Erhebungen in den kreisangehörigen Kommunen bekannte
IST-Situation ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Aufstellung.
Frage 2:
Wurden für
die U3-Plätze andere Kindergartenplätze gestrichen?
nein
Frage 3:
Reichen die
Zuschüsse des Landes Hessen für die Umsetzung der U3-Zielsetzung aus?
nein
Frage 4:
Wie hoch ist
die Summe, die unsere Kommunen im Landkreis selbst aufbringen mussen?
Diese Frage
kann nicht beantwortet werden, da entsprechende Daten in der Kreisverwaltung
nicht vorliegen. Die Situation ist bzgl. der Frage der Finanzierung auch
heterogen. Etliche Kommunen sind selbst Träger der Kindertageseinrichtungen,
andere Kommunen bedienen sich der Leistungen freier Träger. Dies hat
Auswirkungen auf die Höhe der jeweiligen Aufwendungen der Kommunen.
Frage 5:
Mit welchen
Kosten ist zu rechnen, wenn das Investitionsprogramm
Kinderbetreuungsfinanzierung 2012 umgesetzt wird?
Diese Frage ist nicht zu beantworten. Das
Investivprogramm zur Schaffung neuer ‚U-3-Plätze’ läuft schon einige Jahre.
Welche Förderanträge 2012 eingereicht werden bleibt abzuwarten
Frage 6:
Wie wird die
Hessische Mindestverordnung in allen Kommunen unseres Landkreises in allen
Kindertageseinrichtungen erfüllt?
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung wird
durch das Land Hessen nur dann erteilt, wenn diese die Vorgaben der MVO
erfüllen.
Frage 7:
Wie sieht der
Personalschlüssel in den einzelnen Kindereinrichtungen aus?
Werden
Fachkräfte eingesetzt?
Werden auch
Hilfskräfte eingesetzt?
Siehe Antwort auf Frage 6. Die MVO beinhaltet
Vorgaben zu Personalschlüsseln und ein Fachkräftegebot. Auch diese sind
natürlich einzuhalten (was auch kontrolliert wird).
Frage 8:
Wurden bisher
für die U3 Betreuung bestehende Kindertagesplätze umstrukturiert?
Ja, sofern auf Grund zurück gehender
Geburtenzahlen in bestehenden Kindertageseinrichtungen Plätze frei wurden.
Siehe Frage 2
Frage 9:
Wie werden
die Ziele des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren
umgesetzt?
Es gibt in fast allen Kommunen des Landkreises
‚Tandems’ (KiTa/ Grundschule), in welchen die Umsetzung des Hess. Bildungs- und
Erziehungsplans erfolgt. Der Landkreis ist in diese Prozesse ‚vor Ort’ nicht
eingebunden.
Frage 10 :
Ist die im
Landkreis geförderte Kindertagespflege geeignet eine frühkindliche Erziehung
und Bildung zu befördern?
Ja, da hierdurch sichergestellt wird, dass nur
Personen Leistungen der Kindertagespflege erbringen, die sich auf Grund ihrer
Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit
Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen auszeichnen und über
kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Frage 11:
Wurde gegen
die unzureichenden Mittel von Bund und Land im Bereich der
Vorschulfinanzierung schon einmal Protest eingelegt? Wenn ja, in welcher
Form?
Die kommunalen Spitzenverbände stehen bzgl. der Finanzierungsfragen in
ständigen Aushandlungsprozessen mit Bund und Land. Der Landkreis
Darmstadt-Dieburg hat sich in dieser Frage im engen Schulterschluss mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinde auf den unterschiedlichsten Ebenen stets
eingebracht und wird dies auch künftig tun.