Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion Die Linke:

 

Frage 1:

Mit wie viel Prozent ist die U3-Versorgung in den Kommunen des Landkreises erfüllt?

 

Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen zu der am 1.8.2013 gegebenen Nachfragesituation von Eltern möglich sind. Ab dem 1.8.2013 besteht ein subjektiver Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Tageseinrichtung oder Tagespflege) für jedes Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Es folgt dann der Rechtsanspruch auf Förderung von Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung bis zum Schuleintritt (§ 24 Abs. 3 SGB VIII). Die der Fachabteilung durch Erhebungen in den kreisangehörigen Kommunen bekannte IST-Situation ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Aufstellung.

 

Frage 2:

Wurden für die U3-Plätze andere Kindergartenplätze gestrichen?

 

nein

 

Frage 3:

Reichen die Zuschüsse des Landes Hessen für die Umsetzung der U3-Zielsetzung aus?

 

 nein

 

Frage 4:

Wie hoch ist die Summe, die unsere Kommunen im Landkreis selbst aufbringen mussen?

 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da entsprechende Daten in der Kreisverwaltung nicht vorliegen. Die Situation ist bzgl. der Frage der Finanzierung auch heterogen. Etliche Kommunen sind selbst Träger der Kindertageseinrichtungen, andere Kommunen bedienen sich der Leistungen freier Träger. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der jeweiligen Aufwendungen der Kommunen.

 

Frage 5:

Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn das Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2012 umgesetzt wird?

 

 Diese Frage ist nicht zu beantworten. Das Investivprogramm zur Schaffung neuer ‚U-3-Plätze’ läuft schon einige Jahre. Welche Förderanträge 2012 eingereicht werden bleibt abzuwarten

 

Frage 6:

Wie wird die Hessische Mindestverordnung in allen Kommunen unseres Landkreises in allen Kindertageseinrichtungen erfüllt?

 

 Die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung wird durch das Land Hessen nur dann erteilt, wenn diese die Vorgaben der MVO erfüllen.

 

Frage 7:

Wie sieht der Personalschlüssel in den einzelnen Kindereinrichtungen aus?

Werden Fachkräfte eingesetzt?

Werden auch Hilfskräfte eingesetzt?

 

 Siehe Antwort auf Frage 6. Die MVO beinhaltet Vorgaben zu Personalschlüsseln und ein Fachkräftegebot. Auch diese sind natürlich einzuhalten (was auch kontrolliert wird).

 

Frage 8:

Wurden bisher für die U3 Betreuung bestehende Kindertagesplätze umstrukturiert?

 

 Ja, sofern auf Grund zurück gehender Geburtenzahlen in bestehenden Kindertageseinrichtungen Plätze frei wurden. Siehe Frage 2

 

Frage 9:

Wie werden die Ziele des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren umgesetzt?

 

 Es gibt in fast allen Kommunen des Landkreises ‚Tandems’ (KiTa/ Grundschule), in welchen die Umsetzung des Hess. Bildungs- und Erziehungsplans erfolgt. Der Landkreis ist in diese Prozesse ‚vor Ort’ nicht eingebunden.

 

Frage 10 :

Ist die im Landkreis geförderte Kindertagespflege geeignet eine frühkindliche Erziehung und Bildung zu befördern?

 

 Ja, da hierdurch sichergestellt wird, dass nur Personen Leistungen der Kindertagespflege erbringen, die sich auf Grund ihrer Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

 

Frage 11:

Wurde gegen die unzureichenden Mittel von Bund und Land im Bereich der

Vorschulfinanzierung schon einmal Protest eingelegt? Wenn ja, in welcher Form?

 

Die kommunalen Spitzenverbände stehen bzgl. der Finanzierungsfragen in ständigen Aushandlungsprozessen mit Bund und Land. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat sich in dieser Frage im engen Schulterschluss mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinde auf den unterschiedlichsten Ebenen stets eingebracht und wird dies auch künftig tun.