Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der CDU-Fraktion:

 

Durch die Presse hat Herr Landrat Klaus-Peter Schellhaas verlautbaren lassen, dass er sich für den Standort Dieburg, für die Außenstelle des Landratsamtes Darmstadt-Dieburg, einsetzen möchte.

 

 

Wir bitten um Erklärung,

 

a)      wie genau dies gefördert werden kann

 

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 Grünen haben mit Blick auf die Fortsetzung einer bürgernahen, effizienten und transparenten Verwaltung in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, das Kreishaus in Dieburg als Verwaltungsgebäude zu erhalten und grundhaft energetisch zu modernisieren. In einem ersten Schritt sollen dazu im Rahmen eines Architektenwettbewerbs die gestalterischen Möglichkeiten für die Fassade des im Jahr 1960 errichteten Erweiterungsbaues (Mittelbau) geprüft und Lösungsvorschläge für die Neuorganisation der Geschossbereiche dort sowie im Altbau und den Haupteingangsbereich unterbreitet werden. Die Möglichkeit für die Aufnahme eines zinsgünstigen Darlehens für die energetische Sanierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau Frankfurt wird alsdann geprüft.

 

 

b)      Und wie es möglich ist diesen Standort langfristig zu stärken.

 

Der Raumbedarf der Verwaltung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben kann ohne den Erhalt des Standortes Dieburg nicht gewährleistet werden.

 

 

c)      Welche Abteilungen der Kreisverwaltung sollen künftig in Dieburg untergebracht werden?

 

Detaillierte Angaben, welche Abteilungen in Dieburg ihren Sitz haben werden, können erst nach Vorlage konkreter Architektenplanungen gegeben werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen unter anderem der Sozialamts- und Altenhilfebereich, Kommunalaufsicht, Kreisvolkshochschule sowie die Abteilungen der ehemals landrätlichen Verwaltung (Zulassungs- und Führerscheinstelle, Straßenverkehrsbehörde, Ausländeramt, Gewerbe- und Ordnungsrecht) ihren Sitz in Dieburg haben.

 

 

d)      Sollte hierfür ein Organigramm bzw. ein Belegungsplan erstellt worden sein, bitten wir um Vorlage.

 

Ein Belegungsplan kann erst nach Vorlage der vorstehend genannten Architekten- und Bauplanungen erstellt werden.