Nachtrag: 20.06.2011

Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzende Wucherpfennig stellt fest, dass das Mitglied in der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kreiskliniken Abg. Mink, Ellen (Grüne) auf Grund eines Hinderungsgrundes gemäß § 6 Abs. 6 Eigenbetriebsgesetz an der Ausübung des Mandates gehindert ist und erklärt hat, den Hinderungsgrund nicht zu beseitigen. Gleiches gilt in der Folge für das stv. Mitglied Abg. Krämer (Grüne).

 

Die Unterzeichner des Wahlvorschlages haben mit Schreiben vom 16.06.2011 erklärt, dass die Reihenfolge des Wahlvorschlages geändert werden soll, so dass mit heutigem Datum

 

Abg. Krämer, Christiane als Mitglied und

Abg. Hoffmann-Maier, Susanne als stv. Mitglied

 

in der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kreiskliniken festgestellt werden.