Nachtrag: 14.06.2011
Sitzung: 20.06.2011 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0181-2011/DaDi
Beschluss:
- Die nachstehende Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beschlossen:
Dritte Satzung zur Änderung der
Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises
Darmstadt-Dieburg
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am
xx.xx.xxxx auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der
Fassung vom 1.4.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010
(GVBl. I S. 119) in Verbindung mit § 26 a Absatz 4 HKO die nachstehende Satzung
zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des
Landkreises Darmstadt-Dieburg beschlossen.
Artikel 1
(1) § 1 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Fraktionen erhalten für die Geschäftsführung gemäß § 26 a Absatz 4 HKO
finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt des Kreises. Die Zuwendung setzt sich
zusammen aus
a) einem jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 3.000,00 Euro,
b) einer gestaffelten jährlichen Aufwendungspauschale nach Stärke der Fraktion
für die
1. bis 10. Person: 3.500,00 €
11. bis 20. Person: 1.750,00 €
21. bis 30. Person: 1.312,50 €
ab der 31. Person jeweils: 656,25 €“
(2) § 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Im Förderjahr nicht verbrauchte Fraktionsfördermittel können bis zum Ende des
folgenden Rechnungsjahres in Anspruch genommen werden und sind im Folgejahr
vorrangig vor den Mitteln des dann laufenden Förderjahres zu verwenden. Bis
dahin nicht verausgabte Mittel sind nach Feststellung durch das Revisionsamt
zurückzuzahlen.“
Artikel 2
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2011 in Kraft.
- Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro werden, soweit der Haushaltsansatz im Haushaltsplan 2011 überschritten wird, gemäß § 114 g HGO überplanmäßig bereitgestellt und durch Mehrerträge im Bereich der Kreisumlage bei Produkt 1.16.01 gedeckt.