Nachtrag: 14.06.2011

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die nachstehende Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beschlossen:

 

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1.4.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) in Verbindung mit § 26 a Absatz 4 HKO die nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschlossen.

 

Artikel 1

(1) § 1 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Fraktionen erhalten für die Geschäftsführung gemäß § 26 a Absatz 4 HKO finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt des Kreises. Die Zuwendung setzt sich zusammen aus

a) einem jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 3.000,00 Euro,

b) einer gestaffelten jährlichen Aufwendungspauschale nach Stärke der Fraktion für die
1. bis 10. Person: 3.500,00 €
11. bis 20. Person: 1.750,00 €
21. bis 30. Person: 1.312,50 €
ab der 31. Person jeweils: 656,25 €“

(2) § 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Im Förderjahr nicht verbrauchte Fraktionsfördermittel können bis zum Ende des folgenden Rechnungsjahres in Anspruch genommen werden und sind im Folgejahr vorrangig vor den Mitteln des dann laufenden Förderjahres zu verwenden. Bis dahin nicht verausgabte Mittel sind nach Feststellung durch das Revisionsamt zurückzuzahlen.“

 

Artikel 2

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2011 in Kraft.

 

  1. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro werden, soweit der Haushaltsansatz im Haushaltsplan 2011 überschritten wird, gemäß § 114 g HGO überplanmäßig bereitgestellt und durch Mehrerträge im Bereich der Kreisumlage bei Produkt 1.16.01 gedeckt.